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   OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15   

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OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15 (https://dejure.org/2015,59378)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.2015 - 5 U 674/15 (https://dejure.org/2015,59378)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 5 U 674/15 (https://dejure.org/2015,59378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungstitel gegen Scheinpartei ist anfechtbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15
    Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene (Hilfs-)Widerklage entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (BGH, NJW 2014, 151).
  • OLG Nürnberg, 18.07.1990 - 9 W 1878/90

    Bestehen eines Prozessrechtsverhältnisses ; Auslegung einer Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15
    Dabei ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung aus objektiver Sicht betroffen sein soll, gegen die sich also die prozessbegründende Erklärung objektiv richtet (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Juli 1990 - 9 W 1878/90).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15
    Ergeht aufgrund einer unwirksamen Änderung des Passivrubrums ein Vollstreckungstitel, ist dieser wirkungslos, und die Scheinpartei kann gegen diesen mit dem Ziel der Beseitigung des Titels vorgehen (vgl. nur BGH, NJW-RR 1995, 764; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 1364).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 5 W 69/08

    Versäumnisurteil: Berichtigunganspruch oder Einspruchsverfahren bei einem gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15
    Ergeht aufgrund einer unwirksamen Änderung des Passivrubrums ein Vollstreckungstitel, ist dieser wirkungslos, und die Scheinpartei kann gegen diesen mit dem Ziel der Beseitigung des Titels vorgehen (vgl. nur BGH, NJW-RR 1995, 764; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 1364).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 5 U 674/15
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits klargestellt, dass ein wegen fehlender Rechtshängigkeit erlassenes Urteil zwar wirkungslos ist, aber - wenn es nicht angefochten wird - formelle Rechtskraft erlangt (BGH, NJW-RR 2006, 565, 566).
  • LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung

    Ist der Einspruch verspätet, das heißt nach Ablauf der sich aus § 339 Abs. 1 ZPO ergebenden Frist eingelegt worden, ist dieser ohne jede Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 7. März 1995, XI ZB 1/95; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Oktober 2015, 5 U 674/15; Toussaint in: BeckOK ZPO, 40. Ed. 1. März 2021, § 341 Rn. 5), wobei auch die Zustellung eines zu Unrecht erlassenen Vollstreckungsbescheids die Einspruchsfrist in Lauf setzt (vgl. für den Fall eines Versäumnisurteils BGH, Urteil vom 12. April 1973, II ZR 126/72).
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