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   OLG Koblenz, 05.12.1996 - 5 U 309/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5612
OLG Koblenz, 05.12.1996 - 5 U 309/96 (https://dejure.org/1996,5612)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.12.1996 - 5 U 309/96 (https://dejure.org/1996,5612)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 5 U 309/96 (https://dejure.org/1996,5612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Werkvertrages aufgrund des Nichteinbaus einer erforderlichen Hebeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    30-jährige Haftung des Unternehmers bei wissentlicher Abweichung von Auflage in der Baugenehmigung? (IBR 1998, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1179
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 13.01.2014 - 3 U 827/13

    Gewährleistung bei VOB-Vertrag: Verjährungsfrist für einen Kostenvorschuss- und

    Der Vorbehalt des § 634 a Abs. 3 BGB bezüglich der dreijährigen Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt auch im Bereich des § 13 VOB/B (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage 2006, VOB/B, § 13 Nr. 4 Rn. 130; OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.1996 - 5 U 309/96 - NJW-RR 1997, 1179).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13

    Muss der Auftragnehmer auch auf geringfügige Abweichungen hinweisen?

    Es bleibt dann vielmehr bei der allgemeinen Verjährungsfrist des BGB (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1179; Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Auflage, § 13 Abs. 4 VOB/B Rn. 99).
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13

    Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?

    Gemäß § 634 a Abs. 3 BGB verjähren Mängelansprüche nach § 634 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist, d. h. der dreijährigen Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 195 BGB, wenn der Unternehmer arglistig den Mangel verschwiegen hat, Der Vorbehalt des § 634 a Abs. 3 BGB bezüglich der dreijährigen Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt auch im Bereich des § 13 VOB/B (OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.1996 - 5 U 309/96 - NJW-RR 1997, 1179; Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 3 U 827/13 -, ibr-online; vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage 2006, VOB/B, § 13 Nr. 4 Rn. 130).
  • LG Siegen, 12.05.2005 - 5 O 273/04

    Mängelursachenaufklärungspflicht gilt nicht für Bauträger!

    Dies entspricht nicht nur allgemeinen Grundsätzen (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 05.12.1996, NJW-RR 1997, 1179); dies haben die Parteien ausweislich § 2 des Vertrages selbst so gesehen.
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