Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür, Beweisverwertungsverbot, Abwägungslehre; Verwertungsverbot für Zufallsfunde und -erkenntnisse bei einer polizeilich angeordneten Wohnungsdurchsuchung ; Willkürlichkeit einer polizeilichen ...
- Judicialis
- edoweb-rlp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 105 Abs. 1
Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür, Beweisverwertungsverbot, Abwägungslehre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozessrecht, Verwertungsverbot bei objektiv willkürlicher Wohnungsdurchsuchung
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 660
- StV 2002, 533
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Für Fälle fehlerhafter Wohnungsdurchsuchungen ist dies in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, falls der Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfGE 113, 29, 61; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 2684, 2686; BVerfG - Kammer - Beschluss vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04; LG Osnabrück StV 1991, 152, 153; AG Offenbach StV 1993, 406, 407 f.; LG Darmstadt StV 1993, 573 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 538; OLG Koblenz NStZ 2002, 660; AG Tiergarten in Berlin StV 2003, 663, 664; StraFo 2007, 73, 74; LG Heilbronn StV 2005, 380, 381; vgl. noch weitergehend AG Braunschweig StV 2001, 393 und LG Saarbrücken StV 2003, 434, 436). - OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …
Diese volle gerichtliche Kontrolle fordert von dem die Untersuchung anordnenden Beamten eine zeitnahe Dokumentation der für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und insbesondere auch der Umstände, auf die sich die Gefahr des Beweismittelverlustes stützt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121, 1124; OLG Koblenz NStZ 2002, 660).Ob darüber hinaus weitere Gründe vorlagen, die die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, Gefahr im Verzug anzunehmen, kann mangels Dokumentation nicht nachvollzogen werden (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).
Auch bei - gesetzlich geregelten - Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S.1 GG folgt aus Verstößen gegen Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (BGHSt 24, 125, 130; OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).
Auch wurde das Ergebnis der Röntgenuntersuchung nicht durch einen den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzenden Missbrauch staatlicher Zwangsbefugnis gewonnen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).
Denn wenn auch der Senat der Rechtsauffassung des anordnenden Staatsanwalts, die Eilbedürftigkeit ergebe sich schon aus der drohenden Gefahr für Leib und Leben des Beschuldigten bei weiterem Verbleib der Betäubungsmittel im Körper, nicht folgt so kann doch von einer willkürlichen Annahme staatsanwaltlicher Eilzuständigkeit (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660) nicht die Rede sein.
- LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02
Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer …
Die "objektiv willkürliche" Annahme von "Gefahr im Verzug" durch Polizeibeamte führe zu einem Verwertungsverbot, wenn kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung bestehe (OLG Koblenz, NStZ 2002, 660; vgl. auch LG Saarbrücken StV 2003, 434).
- OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04
Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw: …
Es hat sich dabei ersichtlich an der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Abwägungslehre orientiert, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluß 1 Ss 93/02 vom 06.06.2002). - VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02
Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen …
Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533). - LG Saarbrücken, 28.04.2003 - 8 Qs 70/03
Durchsuchung - Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Durchsuchungsmaßnahme
Ein Verbot der Verwertung anlässlich einer Durchsuchung gewonnener Beweismittel besteht nicht stets, sondern nur dann, wenn die Durchsuchungsanordnung objektiv willkürlich war oder an einem sonstigen schweren Verfahrensverstoß leidet und kein besonderes Allgemeininteresse an der Tataufklärung besteht (OLG Koblenz, StV 2002, S. 533 ff.). - LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08
Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen …
Wenn sie eine Gefahr im Verzuge angenommen haben sollten, dann hätte sich diese Annahme auf den Einzelfall bezogene Tatsachen stützen müssen (…vgl. BVerfG aaO; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; OLG Koblenz NStZ 2002, 660), deren Vorliegen wiederum uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterlegen hätte (BVerfG NJW 2001, 1121 (1123);… OLG Karlsruhe aaO). - AG Berlin-Tiergarten, 23.06.2005 - 5 Op Js 1777/03
Subjektiv rechtswidrige Durchsuchungsmaßnahme und Verwertungsverbot; -Unerlaubtes …
Nach ständiger Rechtssprechung des BVerfG (StV 2002, 113 ) des BGH (NJW 1989, 375) und der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. OLG Koblenz, StV 2002, 533 ) ist hierbei eine Betrachtungsweise geboten, welche sich nach der hypothetischen Rechtmäßigkeit richtet. - AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2003 - 2 Op Js 857/02
Beweisverwertungsverbot wegen Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung bzw. einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des BverfG (StV 2002, 113 [BVerfG 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00] ), des BGH (NJW 1989, 375) und der Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, StV 2002, 533) (1) ist hierbei eine Betrachtungsweise geboten, welche sich nach der hypothetischen Rechtmäßigkeit richtet.