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   OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 150/11   

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https://dejure.org/2011,48775
OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 150/11 (https://dejure.org/2011,48775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.06.2011 - 10 U 150/11 (https://dejure.org/2011,48775)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 10 U 150/11 (https://dejure.org/2011,48775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2303 Abs 1 BGB, § 2349 BGB
    Notarieller Erbvertrag: Wirkung eines Pflichtteilsverzichts für die Abkömmlinge des Verzichtenden; Anforderungen an einen abweichenden Vertragswillen; Beseitigung der Verzichtswirkung durch Erbeinsetzung in späteren Testamenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsverzicht von Abkömmling des Erblassers erstreckt sich auch auf die Kinder des Abkömmlings

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 150/11
    Wollte man anders entscheiden, könnten die Abkömmlinge des Verzichtenden dessen Motive für den Erbverzicht durchkreuzen (BGH NJW 1998, 3117).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 150/11
    Die Beklagte weist in der Berufungserwiderung zutreffend darauf hin, dass sich entgegen der Darstellung der Kläger aus der Entscheidung BGH NJW 1988, 2878 das exakte Gegenteil ergibt.
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2011 - 10 U 150/11
    Dabei hat das Landgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der zulässigen und gebotenen Auslegung zu fordern ist, dass ein entsprechender Wille der Vertragschließenden, den Verzicht nicht auf die Abkömmlinge zu erstrecken, in dem Vertragstext zumindest eine Andeutung gefunden haben muss (vgl. hierzu auch OLG München, NJW-RR 2006, 1597; Palandt-Ellenberger, 70. Aufl. 2011, § 133 Rdziff. 19 mit zahlreichen Nachweisen).
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