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   OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04   

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https://dejure.org/2004,27879
OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.08.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. August 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelbeseitigung: Bauzeitenplan und Nachtarbeit notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Kann Auftraggeber Vorlage eines Bauzeitenplanes und Nachtarbeit verlangen? (IBR 2005, 368)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1993 - 22 U 67/93

    Nachbesserung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Nach Ablauf der gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung, der nach § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB das Nachbesserungsrecht ausschließt, können die Partner des Werkvertrages wirksam weitere Nachbesserung vereinbaren (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 15).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die isolierte Vereinbarung der Gewährleistung nach VOB/B ist jedoch grundsätzlich unwirksam (BGH NJW-RR 1989, 85).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die Aufrechnung mit einem Anspruch aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist auch zulässig, soweit der Anspruch als Vorschuss geltend gemacht wird (BGHZ 54, 244; NJW-RR 1989, 406; Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 9).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 139/87

    Geltendmachung eines Vorschußanspruchs gegen eine Restwerklohnforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die Aufrechnung mit einem Anspruch aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist auch zulässig, soweit der Anspruch als Vorschuss geltend gemacht wird (BGHZ 54, 244; NJW-RR 1989, 406; Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 9).
  • BGH, 06.11.1975 - VII ZR 222/73

    Rechtsfolgen des fruchtlosen Fristablaufs

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Zwar wird bei einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung mit Fristablauf das Erfüllungsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt, die Ansprüche aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. erlöschen (Palandt, a.a.O. Vorbemerkung vor § 633 Rdnr. 4 a; § 634, Rdnr. 6 BGH NJW 1976, 143).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Ein Unternehmer muss sich daher nur ausnahmsweise, insbesondere wenn Treu und Glauben dies erfordern, Weisungen von Seiten des Auftraggebers unterwerfen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2004, 8 U 19/04, IBR 2005, 368, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 12.05.2005, VII ZR 216/04).
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