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   OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11   

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https://dejure.org/2012,60048
OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11 (https://dejure.org/2012,60048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11 (https://dejure.org/2012,60048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. September 2012 - 1 U 1097/11 (https://dejure.org/2012,60048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Amtspflichten eines Notars bei unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum; Voraussetzungen für eine Amtspflichtverletzung des Grundbuchrechtspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; BNotO § 19 Abs. 1
    Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umwandlung Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf Erklärung aller Eigentümer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Inhaltlich unzulässig ist namentlich eine Eintragung, die einen nach dem zum Zeitpunkt der Vornahme geltenden Recht nicht möglichen (materiell unwirksamen) Rechtszustand verlautbart oder bei der eine auch durch Auslegung nicht zu behebende Unklarheit verbleibt (vgl. BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2851 Tz. 24; NJW-RR 2005, 10 Tz. 11; BayObLG …

    Es besteht der Grundsatz, dass im Hinblick auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs und den Verkehrsschutz für die Auslegung einer Grundbucheintragung im allgemeinen nur der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und die von ihm zulässig in Bezug genommenen Unterlagen herangezogen werden dürfen (BGH NJW 2002, 3021, 3022; NJW-RR 2005, 10 Tz. 11).

  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Dass eine dementsprechende Inhaltsänderung hier der Vereinbarung aller Miteigentümer (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 und 3 WEG ) oder eines gleichlaufenden sachenrechtlichen Veränderungsaktes (§§ 873, 877 BGB ) bedurft hätte (vgl. KG ZWE 2007, 201; 2011, 84 Tz. 13; BayObLG NZM 2005, 263 Tz. 31; Hügel in: Bamberger/Roth, BGB , 3. Auflage 2012, § 1 WEG Rn. 6; ders. ZWE 2008, 120 ff.), ziehen auch die Beklagten nicht in Zweifel.

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung und Gesamtwürdigung (vgl. BayObLG NZM 2005, 263 Tz. 37) entstand damit aber - gesetzt den Fall, dass die Eheleute ...[A] auch zu diesem Zeitpunkt noch alleinige Eigentümer des Hausanwesens in seiner Gesamtweit waren - bestenfalls Teileigentum i.S.d. § 1 Abs. 3 WEG ; entscheidend sind bauliche Ausgestaltung und entsprechende Zweckbestimmung, auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an (vgl. Hügel a.a.O. § 1 WEG Rn. 5).

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    f) Das beklagte Land und der beklagte Notar haften als Gesamtschuldner; es gilt der Grundsatz der Haftungseinheit der öffentlichen Hand in entsprechender Anwendung (vgl. BGH NJW 1984, 1748 Tz. 17; 2001, 2714; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts. 2. Auflage 2012, Rn. 194 ff.).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Die Grundbucheintragung nimmt auf sämtliche vorausgegangenen Teilungserklärungen inhaltlich Bezug; hieraus ergaben sich unmittelbar durchgreifende Bedenken oder wenigstens Zweifel am Bestand der beantragten Grundbuchänderung i.S.d. § 1 Abs. 2 WEG (vgl. auch BayObLG DNotZ 2000, 205 ; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 71/12 - [...]).
  • OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 71/12

    Wohnungseigentum: Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Die Grundbucheintragung nimmt auf sämtliche vorausgegangenen Teilungserklärungen inhaltlich Bezug; hieraus ergaben sich unmittelbar durchgreifende Bedenken oder wenigstens Zweifel am Bestand der beantragten Grundbuchänderung i.S.d. § 1 Abs. 2 WEG (vgl. auch BayObLG DNotZ 2000, 205 ; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 71/12 - [...]).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 453/99

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    f) Das beklagte Land und der beklagte Notar haften als Gesamtschuldner; es gilt der Grundsatz der Haftungseinheit der öffentlichen Hand in entsprechender Anwendung (vgl. BGH NJW 1984, 1748 Tz. 17; 2001, 2714; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts. 2. Auflage 2012, Rn. 194 ff.).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 163/96

    Amtshaftung des Notars wegen unberechtigter Belastung eines verkauften

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können darüber hinaus auch solche Personen zu den von § 19 BNotO geschützten Dritten zählen, deren (rechtliche) Interessen durch das Urkundsgeschäft nach dessen besonderer Art und Zweck berührt wurden, und zwar selbst dann, wenn sie durch die Amtsausübung weder unmittelbar noch mittelbar betroffen waren (vgl. BGHZ 58, 343, 353; BGH WM 1983, 416, 417; 1988, 545, 547; 1997, 1901, 1902; 2000, 35 Tz. 40; Litzenburger in: Bamberger/Roth a.a.O. § 3 BeurkG Rn. 4).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Eine Zurechnung des schuldhaften Handelns des - beurkundenden - Notars als Erfüllungsgehilfe der Kläger i.S.d. § 278 BGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1993, 648, 652).
  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 300/81

    Schadenersatzanspruch gegen einen Notar bei Amtspflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können darüber hinaus auch solche Personen zu den von § 19 BNotO geschützten Dritten zählen, deren (rechtliche) Interessen durch das Urkundsgeschäft nach dessen besonderer Art und Zweck berührt wurden, und zwar selbst dann, wenn sie durch die Amtsausübung weder unmittelbar noch mittelbar betroffen waren (vgl. BGHZ 58, 343, 353; BGH WM 1983, 416, 417; 1988, 545, 547; 1997, 1901, 1902; 2000, 35 Tz. 40; Litzenburger in: Bamberger/Roth a.a.O. § 3 BeurkG Rn. 4).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83

    Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
    In diesem Lichte betrachtet stellt sich der notarielle Kaufvertrag über das angeblich neu entstandene Wohnungseigentum als unmittelbar-kausale Folge der vorausgegangenen Beurkundung dar (vgl. BGH NJW 1985, 2027 Tz. 11; Litzenburger a.a.O.).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen

  • BGH, 12.11.1993 - V ZR 174/92

    Amtspflichten des Grundbuchbeamten bei der Abschreibung von Grundstücksteilen;

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

  • BGH, 30.06.1981 - VI ZR 197/79

    Zur Belehrungspflicht bei Beurkundung von Angebot und Annahme durch verschiedene

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 422/99

    Pflicht des Urkundsnotars zur Belehrung über die Unwirksamkeit eines

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 252/86

    Beurkundung der Erklärungen eines Vertreters; Überprüfung der Vertretungsmacht

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

  • AG Melsungen, 19.03.2009 - 4 C 21/07

    Einklagbarkeit von Nachforderungen aus einer Heizkostenabrechnung;

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