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   OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06   

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https://dejure.org/2006,10439
OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06 (https://dejure.org/2006,10439)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2006 - 12 U 204/06 (https://dejure.org/2006,10439)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2006 - 12 U 204/06 (https://dejure.org/2006,10439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages; Notwendigkeit einer Änderung der Geschäftsgrundlage im Rahmen des Anspruchs auf Ersatz von Grundstücksnutzungen; Verwendung des Äquivalenzverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ...

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 987; ; BGB § 988; ; BGB § 989; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages wegen Änderung der Geschäftsgrundlage? - Anspruch auf Nutzungsherausgabe wegen der Erlöse aus der entgeltlichen Verfüllung des ausgebeuteten Grundstücks mit Fremdmaterial?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00

    Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Das ließ aber die Besitzberechtigung aufgrund der Ausbeutungsverträge im Sinne von § 986 BGB nicht automatisch entfallen (vgl. BGH NJW 2002, 60, 61).

    b) Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. zur Eingriffskondiktion gegenüber dem nicht-so-Berechtigten BGH NJW 2002, 60, 61) steht dem Kläger gleichfalls nicht zu.

    Das ist hier nicht der Fall, weil insbesondere die Voraussetzungen für einen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsherausgabe gegen den Besitzer in Fällen der "Nicht-so-Berechtigung" entschieden sind (vgl. BGHZ 59, 51, 58; BGH NJW 2002, 60, 61); insoweit fehlt die Klärungsbedürftigkeit.

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Wenn der Fremdgeschäftsführungswille fehlt, liegt keine Geschäftsführung ohne Auftrag vor (vgl. BGHZ 65, 354, 357; 131, 297, 306 f.).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wenn es sich unter anderem auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger sondern auch einem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357).

  • BGH, 02.06.1972 - V ZR 154/70

    Dingliches Wohnrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Die herrschende Meinung lehnt die Anwendung des § 988 BGB und auch seine entsprechende Anwendung auf den Fall der "Nicht-so-Berechtigung" ab (vgl. BGHZ 59, 51, 58; Baur/Stürner, Sachenrecht, § 11 Rn. 27; MünchKomm/Medicus, BGB vor §§ 987 bis 1003 Rn. 11; Staudinger/Gursky, BGB vor §§ 987 bis 993 Rn. 13).

    Das ist hier nicht der Fall, weil insbesondere die Voraussetzungen für einen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsherausgabe gegen den Besitzer in Fällen der "Nicht-so-Berechtigung" entschieden sind (vgl. BGHZ 59, 51, 58; BGH NJW 2002, 60, 61); insoweit fehlt die Klärungsbedürftigkeit.

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wenn es sich unter anderem auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger sondern auch einem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357).
  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Sein Schutz erfolgt durch die Beschränkung des Herausgabeanspruchs nach den Vorschriften der §§ 818 ff. BGB (vgl. BGHZ 137, 314, 317).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 159, 135, 137).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Wenn der Fremdgeschäftsführungswille fehlt, liegt keine Geschäftsführung ohne Auftrag vor (vgl. BGHZ 65, 354, 357; 131, 297, 306 f.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 159, 135, 137).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Während das Gesetz dem gutgläubigen Besitzer zum Ausgleich für das Entgelt, das er für den Besitzerwerb entrichtet hat, die Nutzungen belässt, will es den Besitzer, der für den Erwerb des Besitzes nichts aufgewendet hat, nicht auf Kosten des Eigentümers begünstigen (vgl. BGHZ 32, 76, 94).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75

    Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
    Ein Anspruch auf Vertragsanpassung kann nur angenommen werden, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nicht zumutbaren Ergebnisses unabweisbar erschiene (vgl. BGH WM 1977, 946) und wenn außerdem der anderen Partei ein Abgehen von dem Vereinbarten zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1994, 434, 435).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 106/04

    Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einer Klage auf Zahlung des objektiven

  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58

    Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92

    Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57

    Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

  • OLG Koblenz, 12.03.2007 - 12 U 1090/05

    Nutzungsherausgabe: Überschreitung einer Bimsabbauvereinbarung; Ansprüche aus dem

    Nach der Rechtsprechung finden die Vorschriften der §§ 987 ff. BGB auch auf den Besitzer, dessen ursprüngliches Besitzrecht entfallen ist, Anwendung (vgl. BGHZ 131, 95, 102 f.; BGH NJW-RR 2005, 1542, 1543; Senat Urt. vom 6. November 2006 - 12 U 204/06).

    Bei anfänglicher Rechtmäßigkeit des Besitzes ist für die Ansprüche des Eigentümers auf Nutzungsherausgabe allein das vertragliche Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer maßgebend, welches das Besitzrecht begründet; ein Bedürfnis nach Anwendung der §§ 987 ff. besteht hier nicht (vgl. BGHZ 27, 317, 320 f.; BGH WM 1970, 1366, 1367; Senat Urt. vom 6. November 2006 - 12 U 204/06).

    Die herrschende Meinung lehnt die Anwendung des § 988 BGB und auch seine entsprechende Anwendung auf den Fall der "Nicht-so-Berechtigung" ab (vgl. BGHZ 59, 51, 58; Senat Urt. vom 6. November 2006 - 12 U 204/06; Baur/Stürner, Sachenrecht, § 11 Rn. 27; MünchKomm/Medicus, BGB vor §§ 987 bis 1003 Rn. 11; Staudinger/Gursky, BGB vor §§ 987 bis 993 Rn. 13).

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