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   OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88   

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https://dejure.org/1989,3721
OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88 (https://dejure.org/1989,3721)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.1989 - 11 UF 802/88 (https://dejure.org/1989,3721)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 1989 - 11 UF 802/88 (https://dejure.org/1989,3721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Berufung ohne Einwilligung des Beklagten; Einspruch gegen ein Teilversäumnisurteil; Entscheidung über eine Berufung durch Teilurteil; Anteiliger Abzug der Prämien für die gesetzliche Krankenversicherung bei Bezug mehrerer Renten; Verzinsung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 960
  • FamRZ 1989, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88
    Ein Vorwegabzug erfolgt insoweit nicht, da Unterhaltsansprüche dieses Kindes die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt haben (vgl. BGH FamRZ 1987, 456, 459).
  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88
    Soweit die Berufungen der beiden Partein denselben Unterhaitszeitraum betreffen kann daher über die Berufung des Beklagten nicht durch Teilurteil entschieden werden, über die unselbständige Anschlußberufung des Beklagten kann durch Teilurteil bereits deswegen nicht vorab entschieden werden, weil die Möglichkeit der Berufungsrücknahme nach Einlegung des Einspruchs gegen das Teilversäumnisurteil noch besteht (vgl. BGH 20, 311 f.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88
    Für diese letztere Fallgestaltung hat der BGH ausgesprochen, daß ein Teilurteil über die Klage oder die Widerklage unzulässig ist (BGH FamRZ 1987, 151, 152).
  • BGH, 28.04.1980 - VII ZR 27/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.1989 - 11 UF 802/88
    Die Klägerin hat dann die Möglichkeit, ihre Berufung auch ohne Einwilligung des Beklagten zurückzunehmen (BGH NJW 1980, 2313, 2314) [BGH 28.04.1980 - VII ZR 27/80] .
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZR 155/97

    Entscheidung durch Teilversäumnisurteil im Berufungsverfahren

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - der Unterhaltsberechtigte mit seiner Berufung die Erhöhung des in erster Instanz nur teilweise zugesprochenen Unterhalts weiterverfolgt, der Unterhaltspflichtige dagegen mit seiner Anschlußberufung die teilweise Verurteilung bekämpft (sog. horizontales Teilurteil, vgl. OLG Schleswig FamRZ 1988, 1293 f.; Koblenz FamRZ 1989, 770; 1998, 755 f.; Hamm FamRZ 1993, 1215 f.; Brandenburg FamRZ 1997, 504; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 301, Rdn. 7).
  • OLG Köln, 31.08.2018 - 18 U 113/18

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Auffassung eine Teilentscheidung selbst über eine unheilbar unzulässige Anschlussberufung für unzulässig erachtet wird (BGH NJW 1956, 1030; 1994, 2235, 2236; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 960; Baumbach/Lauterbach-Hartmann § 524 Rn. 26; Musielak/Voit-Ball § 524, Rn. 25; Wieczorek-Gerken § 524 Rn. 45, 53; Zöller-Heßler § 524 Rn. 42; teilw.
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