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   OLG Koblenz, 07.07.1989 - 2 U 1176/85   

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https://dejure.org/1989,28573
OLG Koblenz, 07.07.1989 - 2 U 1176/85 (https://dejure.org/1989,28573)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.1989 - 2 U 1176/85 (https://dejure.org/1989,28573)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 2 U 1176/85 (https://dejure.org/1989,28573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Prozessverhalten der Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.1989 - 2 U 1176/85
    1. Die nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 44, 46, 52; BGHZ 69, 44; BGHZ 98, 263, 270) in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts Mainz und des mit der Sache befaßten Berufungsgerichts ist sowohl für die Klage wie auch für die von der Beklagten erhobene Widerklage gegeben.
  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82

    Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus"

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.1989 - 2 U 1176/85
    Jedenfalls dann, wenn es - wie hier - an einer vorausgegangenen ausdrücklichen Rechtswahlvereinbarung fehlt, kann nach den bisher geltenden Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts aus dem Prozeßverhalten der Parteien auf eine nachträglich stillschweigend getroffene Rechtswahlvereinbarung dahin geschlossen werden, daß deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, nämlich dann, wenn beide Parteien wie hier den Prozeßstoff unter Anwendung deutschen Rechts erörtern (vgl. BGH RIW 1986, 991, 994; BGH WM 1981, 169, 170; BGH WM 1980, 1148, 1149).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.1989 - 2 U 1176/85
    1. Die nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 44, 46, 52; BGHZ 69, 44; BGHZ 98, 263, 270) in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts Mainz und des mit der Sache befaßten Berufungsgerichts ist sowohl für die Klage wie auch für die von der Beklagten erhobene Widerklage gegeben.
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