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OLG Koblenz, 07.08.2013 - 5 U 1311/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung der Arzthaftungsklage ohne Feststellung von Fehlern bei der Behandlung von Komplikationen einer Gefäßprothese
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung von Komplikationen einer Gefäßprothese nicht festzustellen sind
- rechtsportal.de
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung von Komplikationen einer Gefäßprothese nicht festzustellen sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 28.09.2011 - 10 O 64/09
- OLG Koblenz, 07.08.2013 - 5 U 1311/11
- BGH, 19.08.2014 - VI ZR 416/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2011 - VI ZR 144/10
Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität bei einem …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2013 - 5 U 1311/11
Ebenso wenig lässt sich von einem die Beweislast wendenden Befunderhebungsfehler ausgehen (vgl. dazu BGH MedR 2012, 383 und neuerlich § 630 h Abs. 5 S. 2 BGB ). - BGH, 19.06.2012 - VI ZR 77/11
Arzthaftung: Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2013 - 5 U 1311/11
Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler, der sie gestatten könnte (BGH GesR 2012, 81; BGH MedR 2013, 365; vgl. jetzt auch § 630 h Abs. 5 S. 1 BGB ) ist in dem Gutachten Prof. Dr. Ka., Dr. V. und Dr. K. verneint und von Prof. Dr. Ka. bei seiner Anhörung auch im Rahmen der Gesamtschau in Abrede gestellt worden. - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10
Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Koblenz, 07.08.2013 - 5 U 1311/11
Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler, der sie gestatten könnte (BGH GesR 2012, 81; BGH MedR 2013, 365; vgl. jetzt auch § 630 h Abs. 5 S. 1 BGB ) ist in dem Gutachten Prof. Dr. Ka., Dr. V. und Dr. K. verneint und von Prof. Dr. Ka. bei seiner Anhörung auch im Rahmen der Gesamtschau in Abrede gestellt worden.