Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung eines Ingenieurvertrages wegen "gravierender" Fehler in der Ausführung des Ingenieurvertrages wie zu hohe Kostenschätzungen und mangelhafte Terminplanung; Zahlung restlichen Architektenhonorars auf der Grundlage einer Schlussrechnung; Verbindlichkeit von ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Architektenvertrag - Kostenvorstellung des Auftraggebers - Berücksichtigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Architektenvertrag - Beachtung der Kostenobergrenze
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 631; BGB § 649; HOAI § 55
Voraussetzungen für außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 278 § 631 § 649 S. 2
Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten für die Einhaltung der Baukosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung aus wichtigem Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Ohne Kooperation droht fristlose Kündigung - Das Zerrüttungsprinzip gilt auch für Planungsverträge!
- IWW (Kurzinformation)
Werkvertragsrecht - Beratung des Auftraggebers ist oberste Pflicht
- advogarant.de (Kurzinformation)
Dreister Architekt
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architekt verweigert die Kooperation: wichtiger Kündigungsgrund des Auftraggebers?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund (IBR 2007, 1385)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auch Architekten- und Ingenieurverträge sind Kooperationsverträge! (IBR 2010, 153)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 22.05.2006 - 5 O 113/03
- LG Mainz, 11.07.2006 - 5 O 113/03
- OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
- BGH, 10.12.2009 - VII ZR 65/07
Papierfundstellen
- VersR 2007, 845
- ZfBR 2007, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Celle, 08.10.2014 - 14 U 10/14
Architektenvertrag: Fristlose Kündigung bei Verletzung der Informationspflicht …
Aufgrund dieser tatsächlichen Umstände ist berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen, so dass für eine Fristsetzung vor der Vertragskündigung kein Raum war (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 8. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris). - OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13
Architektenvertrag: Vertragskündigung auf Grund von Kommunikationsproblemen …
Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris). - OLG Celle, 22.04.2015 - 14 U 172/13
Ingenieurvertrag: Fristlose Kündigung bei Zerstörung des vertraglichen …
Im Übrigen können Ingenieurverträge als Werkverträge nach dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben ohnehin vom Ingenieur und vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden [OLG Koblenz (5 U 877/06), Urteil vom 08.03.2007, Rn. 34 m. w. N., zitiert nach juris].
- KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08
Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung
Er hat deshalb seine Pflicht, ihm bekannte Kostenvorstellungen des Auftraggebers auch ohne (Beschaffenheits-) Vereinbarung einer Kostengrenze bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. dazu BGH NJW 1999, 3554/3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392), ebenfalls nicht verletzt. - KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Planer kündigt aus wichtigem Grund: Vergütungshöhe?
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2007, 845 f) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar. - OLG Celle, 20.03.2018 - 14 U 57/17
Planungsmängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung!
Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Vertragspartners anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, 5 U 877/06). - KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze
Ein Schadenersatzanspruch der Beklagten ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Verpflichtung des Architekten, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. BGH NJW 1999, 3554, 3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392).