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   OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08   

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https://dejure.org/2008,17954
OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08 (https://dejure.org/2008,17954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.07.2008 - 11 U 286/08 (https://dejure.org/2008,17954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 11 U 286/08 (https://dejure.org/2008,17954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses einer Erblasserin bei Vorliegen einer Teilungsreife; Vorliegen einer Teilungsreife trotz fehlender Einigung über die Besicherung einer aus dem Nachlass monatlich an einen Miterben zu zahlenden Rente; Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2043 Abs. 1 Satz 2; BGB § 2218
    Zulässigkeit der Auseinandersetzung des Nachlasses bei Anordnung eines Rentenvorausvermächtnisses; Sicherstellung der Erfüllung der lebenslangen Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08
    Die Klage ist auch insoweit zulässig, als sie auf Feststellung einzelner Streitpunkte zum Zwecke der Auseinandersetzung gerichtet ist, denn die Feststellung dient der Klärung der für die Auseinandersetzung maßgebenden Grundlagen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1220 f.).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 147/91

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vermächtniserfüllung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08
    Das Vermächtnis muss bis zur vollständigen Ausschöpfung des Nachlasses erfüllt werden (vgl. BGH NJW 1993, 850 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1994 - 1 U 92/93

    Auseinandersetzung des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker - Klage gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.07.2008 - 11 U 286/08
    Der Beklagte zu 2) ist hinsichtlich der Feststellungsanträge Streitgenosse des Beklagten zu 1) (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 905 f.).
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