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   OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12   

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https://dejure.org/2012,57432
OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12 (https://dejure.org/2012,57432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2012 - 5 U 175/12 (https://dejure.org/2012,57432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2012 - 5 U 175/12 (https://dejure.org/2012,57432)
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  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei schwieriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Vielmehr ist das Wissen des gesetzlichen Vertreters maßgeblich (BGH NJW 1989, 2323 ; BGB , NJW-RR 2005, 69 ; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB , 2009, § 199 Rn. 57).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Vielmehr ist das Wissen des gesetzlichen Vertreters maßgeblich (BGH NJW 1989, 2323 ; BGB , NJW-RR 2005, 69 ; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB , 2009, § 199 Rn. 57).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Bei der persönlichen Verpflichtung gemäß §§ 1909, 1915, 1789 BGB handelt es sich - anders, als es sich in dem von der Beklagten zitierten Fall der Bestellung eines Betreuers in BayObLG FamRZ 1993, 602 verhielt - um ein konstitutives Merkmal der Berufung ins Amt (BayObLG JFG 3, 67; KGJ 38, 67; Engler in Staudinger, BGB , 2004, § 1789 Rn. 7; Wagnitz in Münchener Kommentar, BGB , 6. Aufl., § 1789 Rn. 7; Zimmermann in Soergel, BGB , 13. Aufl., § 1789 Rn. 7).
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Deshalb ist auch der Hinweis der Beklagten darauf, dass die gesetzlich unzulässige Bestellung eines Pflegers nur aufhebbar, aber nicht unwirksam ist (vgl. dazu BGHZ 41, 303) unbehelflich; in einem solchen Fall liegt eine formell gültige Ernennung vor.
  • AG Regensburg, 28.02.1983 - 8 C 3142/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Der angefallene Betrag bewegt sich mit Blick auf die langjährige gesellschaftliche Stellung des Erblassers in einem angemessenen Rahmen und gehört damit zu den nach § 1968 BGB anzuerkennenden Nachlassschulden (vgl. AG Regensburg, Urteil vom 28.02.1983 - 8 C 3142/82).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 796/01

    Bestattung als Geschäftsführung ohne Auftrag bei Unkenntnis der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 175/12
    Dafür zu sorgen, lag in ihrem Ermessensspielraum (vgl. dazu OLGR Saarbrücken 2002, 228) als Erbin.
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