Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.09.2005 - 2 Ws 514/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13270
OLG Koblenz, 08.09.2005 - 2 Ws 514/05 (https://dejure.org/2005,13270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.09.2005 - 2 Ws 514/05 (https://dejure.org/2005,13270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. September 2005 - 2 Ws 514/05 (https://dejure.org/2005,13270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten in einem Ermittlungsverfahren zur Erteilung einer Auskunft in Anspruch genommener Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 241 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 30.09.1997 - 519 AR 3/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2005 - 2 Ws 514/05
    Bedient sich der Kaufmann moderner Technik wie Mikroverfilmung oder elektronischer Datenverarbeitung, ist er hierzu befugt, muss dann aber dafür aufkommen, dass die Informationen, die ein Berechtigter benötigt, überhaupt erst lesbar gemacht werden (vgl. LG Berlin in NStZ-RR 1998, 222).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 3 Ws 661/06

    Auskunftserteilung; Kosten; Mehraufwand; elektronische Archivierung

    Mehraufwand, der bei einer Auskunftserteilung durch die elektronische Archivierung entstanden ist, geht nach § 261 HGB zu Lasten des Auskunftserteilenden (Anschluss an OLG Koblenz, wistra 2006, 73).

    Der Mehraufwand bei der Beauskunftung, der durch die elektronische Archivierung entstanden ist, geht nach § 261 HGB zu Lasten der Beschwerdeführerin (OLG Koblenz, wistra 2006, 73).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 12 KO 4899/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung Dritter - sonstige Aufwendungen -

    Zwar trifft zu, dass ein Dritter die Mehrkosten selbst zu tragen hat, die dadurch entstanden sind, dass er die Unterlagen anstatt im Original auf andere Weise, etwa auf Mikrofiche archiviert hat, denn nach § 261 Handelsgesetzbuch besteht die Verpflichtung, soweit aufzubewahrende Unterlagen nicht im Original bereit gehalten werden, diese auf eigene Kosten auszudrucken bzw. zu kopieren (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 8. September 2005 - 2 Ws 514/05 - wistra 2006, 73 zur Herausgabe von Bankunterlagen im Ermittlungsverfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht