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   OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02   

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https://dejure.org/2004,12381
OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02 (https://dejure.org/2004,12381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.2004 - 10 U 1190/02 (https://dejure.org/2004,12381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 10 U 1190/02 (https://dejure.org/2004,12381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Hausanwesens; Anspruch auf billige Entschädigung bei Eingriff in eine Grunddienstbarkeit; Untergang eines Anspruchs auf Naturalrestitution mit Veräußerung des beschädigten Hausgrundstücks

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 251

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251; BGB § 823
    Ermittlung des Wertminderungsschadens bei Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249; BGB § 251
    Zur Haftung eines Grunddienstbarkeitsberechtigten wegen fehlender Sorgfalt bei deren Ausübung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grunddienstbarkeitsberechtigter muss Eigentümerinteressen wahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1446
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 05.03.1999 - 10 U 1502/97

    Möglichkeit der Naturalrestitution statt Schadensersatz in Geld; Untergang des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Auch wenn der Anspruch auf Naturalrestitution mit der Veräußerung des beschädigten Hausgrundstücks untergeht, sofern der Schadensersatzanspruch zuvor nicht abgetreten wurde, und der Geschädigte nur den schadensbedingten Mindererlös als Wertminderungsschaden geltend machen kann, kann im Einzelfall durchaus der Mindererlös dem Betrag entsprechen, der zur Schadensbeseitigung erforderlich ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 5.3.1999 - 10 U 1502/97).

    Allerdings kann im Einzelfall der Mindererlös durchaus dem Betrag entsprechen, der zur Schadensbeseitigung erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2002, 736; Senatsurteil vom 5.3.1999 - 10 U 1502/97).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736).
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736).
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
    Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736).
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