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   OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18   

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https://dejure.org/2018,47478
OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18 (https://dejure.org/2018,47478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.2018 - 8 U 183/18 (https://dejure.org/2018,47478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 8 U 183/18 (https://dejure.org/2018,47478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Schadensersatz nicht anlegergerechte Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Flensburg, 12.09.2018 - 3 O 359/16
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11.01.2018, Aktenzeichen 3 O 359/16, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11.01.2018, Aktenzeichen 3 O 359/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18
    Außer dem von der Berufung zitierten OLG Naumburg (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. März 2005 - 2 U 111/04 -, juris) haben - soweit ersichtlich - weder der Bundesgerichtshof (vgl. zu den Pflichten der objektgerechten Beratung bei einem Swap: BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 -, Rn. 29, juris) noch andere Oberlandesgerichte eine Beratungspflicht dahingehend angenommen, dass besondere Gründe für den Abschluss eines Fremdwährungsswaps bestehen müssen.
  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 111/04

    Bank muss bei Beratung eines Gemeindeunternehmens zu Swap-Geschäft auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2018 - 8 U 183/18
    Außer dem von der Berufung zitierten OLG Naumburg (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. März 2005 - 2 U 111/04 -, juris) haben - soweit ersichtlich - weder der Bundesgerichtshof (vgl. zu den Pflichten der objektgerechten Beratung bei einem Swap: BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10 -, Rn. 29, juris) noch andere Oberlandesgerichte eine Beratungspflicht dahingehend angenommen, dass besondere Gründe für den Abschluss eines Fremdwährungsswaps bestehen müssen.
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