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OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 29.08.2003 - 9 O 521/02
- OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 132/02
Kostentragungspflicht eines im selbständigen Beweisverfahren zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Da andererseits anerkannt ist, dass ein Nachbesserungsverlangen nicht schon die genaue Mangelursache mitteilen muss, sondern lediglich das Erscheinungsbild des Mangels, kann dies auch dahin verstanden werden, dass dem Berechtigten zugestanden wird, vor einem Nachbesserungsverlangen die Ursache daraufhin zu ermitteln, ob sie in den Verantwortungsbereich des Anspruchsgegners fällt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 454, 455).Die Beklagte setzt sich bei dieser Sachlage dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens aus, wenn sie sich einerseits das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens zueigen macht, sich andererseits auf den Standpunkt stellt, dass es formal ihre Sache gewesen wäre, die Ursachenfeststellung zu betreiben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 454, 455).
- BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72
Zur Duldung eines Oberbaus
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Jeder Wohnungseigentümer ist dagegen auch ohne Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu befugt, aus dem schuldrechtlichen Erwerbsvertrag die Ansprüche auf Nachbesserung sowie Erstattung der Kosten der Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen (vgl. BGHZ 62, 388; 68, 372, 377 f.; 74, 258, 262; 110, 258, 259; BGH, NJW 1988, 1718). - BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Jeder Wohnungseigentümer ist dagegen auch ohne Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu befugt, aus dem schuldrechtlichen Erwerbsvertrag die Ansprüche auf Nachbesserung sowie Erstattung der Kosten der Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen (vgl. BGHZ 62, 388; 68, 372, 377 f.; 74, 258, 262; 110, 258, 259; BGH, NJW 1988, 1718).
- BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96
Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Darunter fallen auch Kosten für die Erstellung von Gutachten und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig sind; denn das Verlangen einer Nachbesserung setzt voraus, dass die Schadensursache festgestellt worden ist (vgl. BGHZ 113, 251, 261; BGH, NJW-RR 1999, 813, 814). - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88
Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Jeder Wohnungseigentümer ist dagegen auch ohne Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu befugt, aus dem schuldrechtlichen Erwerbsvertrag die Ansprüche auf Nachbesserung sowie Erstattung der Kosten der Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen (vgl. BGHZ 62, 388; 68, 372, 377 f.; 74, 258, 262; 110, 258, 259; BGH, NJW 1988, 1718). - BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98
Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Anders wäre es bei Ansprüchen auf Minderung oder Schadensersatz, welche nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der Gemeinschaft von den Wohnungseigentümern im eigenen Namen ausgewählt und geltend gemacht werden könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 304, 305). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Jeder Wohnungseigentümer ist dagegen auch ohne Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu befugt, aus dem schuldrechtlichen Erwerbsvertrag die Ansprüche auf Nachbesserung sowie Erstattung der Kosten der Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen (vgl. BGHZ 62, 388; 68, 372, 377 f.; 74, 258, 262; 110, 258, 259; BGH, NJW 1988, 1718). - BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90
Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Darunter fallen auch Kosten für die Erstellung von Gutachten und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig sind; denn das Verlangen einer Nachbesserung setzt voraus, dass die Schadensursache festgestellt worden ist (vgl. BGHZ 113, 251, 261; BGH, NJW-RR 1999, 813, 814). - BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83
Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Der Aufwendungsersatzanspruch im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung ist auch dann gegeben, wenn der Auftragnehmer den Mangel nicht verschuldet hat (vgl. BGHZ 96, 221, 225). - OLG Celle, 20.09.2001 - 4 W 209/01
Wohnungseigentum; Negativbeschluss; Nachbesserung ; Gewährleistung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03
Die Umsetzung der Nachbesserungsansprüche hängt hier nicht von einer - im vorliegenden Fall ausgebliebenen - Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft ab, sondern es genügt deren Zustimmung oder Duldung (vgl. OLG Celle, OLG-Report Celle 2001, 327, 328). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …