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   OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22   

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https://dejure.org/2022,38336
OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22 (https://dejure.org/2022,38336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.2022 - 8 W 416/22 (https://dejure.org/2022,38336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 8 W 416/22 (https://dejure.org/2022,38336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 128a Abs 2 S 1 ZPO, § 380 Abs 1 ZPO, § 380 Abs 3 ZPO, § 381 Abs 1 S 2 ZPO, § 381 Abs 1 S 3 ZPO
    Beweisaufnahme: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtteilnahme eines Zeugen an einer gestatteten Videokonferenz

  • RA Kotz

    Ordnungsgeld gegen Zeugen: Teilnahme per Videokonferenz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausbleiben an gerichtlicher Videokonferenz wegen eines Einwahlfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Inkompetenz ist kein Grund für ein Ordnungsgeld!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichtteilnahme an gerichtlicher Videokonferenz wegen Einwahlfehlers

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichtteilnahme an gerichtlicher Videokonferenz wegen Einwahlfehlers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22
    Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin - soweit überhaupt angefallen - werden als notwendige Auslagen nach § 19 JVEG ersetzt, welche die später unterliegende Partei als Teil der Prozesskosten zu tragen hat (BGH NJW-RR 2007, 1364 Rn. 23; BAG NJW 2008, 252 Rn. 9; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 762; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Frankfurt a. M. MDR 1984, 322; OLG Celle JurBüro 1982, 1089; Zöller/Greger, ZPO, § 380 Rn. 10; Musielak/Voit/Huber, 19. Aufl. 2022, ZPO § 380 Rn. 7), so dass eine Kostenentscheidung unterbleibt.
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22
    Gerichtskosten werden nicht erhoben, da die Beschwerde weder verworfen noch zurückgewiesen wird (vgl. Nr. 6502 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG; BFH, Beschluss vom 07.03.2007 - X B 76/06 -, beck-online).
  • BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 50/05

    Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - Ordnungsgeld -

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22
    Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin - soweit überhaupt angefallen - werden als notwendige Auslagen nach § 19 JVEG ersetzt, welche die später unterliegende Partei als Teil der Prozesskosten zu tragen hat (BGH NJW-RR 2007, 1364 Rn. 23; BAG NJW 2008, 252 Rn. 9; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 762; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Frankfurt a. M. MDR 1984, 322; OLG Celle JurBüro 1982, 1089; Zöller/Greger, ZPO, § 380 Rn. 10; Musielak/Voit/Huber, 19. Aufl. 2022, ZPO § 380 Rn. 7), so dass eine Kostenentscheidung unterbleibt.
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 5 W 167/14

    Voraussetzungen von Zwangsmitteln gegen den gerichtlich bestellten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22
    Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin - soweit überhaupt angefallen - werden als notwendige Auslagen nach § 19 JVEG ersetzt, welche die später unterliegende Partei als Teil der Prozesskosten zu tragen hat (BGH NJW-RR 2007, 1364 Rn. 23; BAG NJW 2008, 252 Rn. 9; OLG Koblenz NJW-RR 2014, 762; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Frankfurt a. M. MDR 1984, 322; OLG Celle JurBüro 1982, 1089; Zöller/Greger, ZPO, § 380 Rn. 10; Musielak/Voit/Huber, 19. Aufl. 2022, ZPO § 380 Rn. 7), so dass eine Kostenentscheidung unterbleibt.
  • AG Meldorf, 15.09.2008 - 84 C 1542/07

    Auferlegung der Kosten einer Beschwerde gegen eine Ordnungsgeldfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2022 - 8 W 416/22
    4b St 35/66|OLG Köln; 21.10.1966; Ss 382/66">NJW 1967, 1240; AG Mehldorf NJW-RR 2009, 576; MüKoZPO/Damrau § 380 Rn. 13), überzeugt nicht, da die Parteien im Zivilprozess auch sonst gebührenrechtlich für Fehler des Gerichtes einstehen müssen und die Staatskasse im Verfahren nach § 380 Abs. 3 ZPO nicht beteiligt, also kostenmäßig gesehen kein Gegner ist.
  • OLG Bamberg, 20.03.2023 - 2 W 13/23

    Ordnungsmittel bei nicht ausreichender Entschuldigung für Ausbleiben eines Zeugen

    Hierbei ist auch der Zweck der Vorschrift des § 380 ZPO, die Achtung und Durchsetzbarkeit der staatsbürgerlichen Pflichten des Zeugen sicherzustellen, miteinzubeziehen (OLG Koblenz, Beschluss v. 08.12.2022, Az. 8 W 416/22).
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