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OLG Koblenz, 09.01.1990 - 3 W 196/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herabsetzung des Pachtzinses für eine Weinbergparzelle; Darlegungserfordernisse bei einem Änderungsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Alzey, 18.01.1989 - LwP 2/88
- OLG Koblenz, 09.01.1990 - 3 W 196/89
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 30.06.2006 - 1 Lw U 5104/05
Änderungskündigung landwirtschaftlicher Pacht zur Verpflichtung des Pächters …
Insgesamt muss ein grobes Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen feststellbar sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.01.1990, Az. 3 W 196/89). - OLG Bamberg, 22.03.2007 - 1 WXV 2/06 Voraussetzung für eine Änderung von Landpachtverträgen gemäß § 593 Abs. 1 BGB ist eine wesentliche und nachhaltige Veränderung der Verhältnisse, die sich nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art, die das wirtschaftliche Interesse an der Nutzung von Pachtland unter Einbeziehung der örtlichen Besonderheiten bestimmen, beantworten lässt ( BGH NJW 1997, 1066 [BGH 29.11.1996 - BLw 48/95]; NJW-RR 1999, 890, [BGH 05.03.1999 - BLw 53/98]OLG Koblenz, Beschluss vom 9.1.1990, Az.: 3 W 196/89).
- OLG Bamberg, 22.03.2007 - 1 WXV 4/06 Voraussetzung für eine Änderung von Landpachtverträgen gemäß § 593 Abs. 1 BGB ist eine wesentliche und nachhaltige Veränderung der Verhältnisse, die sich nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art, die das wirtschaftliche Interesse an der Nutzung von Pachtland unter Einbeziehung der örtlichen Besonderheiten bestimmen, beantworten lässt (BGH NJW 1997, 1066 [BGH 29.11.1996 - BLw 48/95]; NJW-RR 1999, 890 [BGH 05.03.1999 - BLw 53/98]; OLG Koblenz Beschluss vom 9.1.1990, Az.: 3 W 196/89).