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   OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16   

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https://dejure.org/2016,28080
OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16 (https://dejure.org/2016,28080)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.05.2016 - 13 WF 430/16 (https://dejure.org/2016,28080)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 13 WF 430/16 (https://dejure.org/2016,28080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 243
    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1054
  • FamRZ 2016, 1870
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).

    Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).

    Damit kommt § 91a ZPO mittelbar zum Tragen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ).

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13

    Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).

    Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).
  • OLG Brandenburg, 11.06.1996 - 10 UF 187/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01

    Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 13 UF 581/13

    Religiöse Erziehung eines Pflegekindes: Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes als

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04

    Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
    Das Beschwerdegericht kann die angefochtene Entscheidung nur dahin überprüfen, ob das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; insbesondere darf nicht eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts Grundlage der Entscheidung werden, wenn Ermessensfehler nicht vorliegen (vgl. statt aller: OLG Brandenburg, JurBüro 2012, 602 m.w.N.).
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