Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
FamFG § 243
Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - 62 F 298/15
- OLG Koblenz, 06.05.2016 - 13 WF 430/16
- OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1054
- FamRZ 2016, 1870
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ;… OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).
Damit kommt § 91a ZPO mittelbar zum Tragen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ).
- OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).
- OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12
Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen Verfahrens
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ;… OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).
- OLG Brandenburg, 11.06.1996 - 10 UF 187/95
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122). - OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01
Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122). - OLG Koblenz, 23.10.2013 - 13 UF 581/13
Religiöse Erziehung eines Pflegekindes: Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes als …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122). - OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04
Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122). - LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Das Beschwerdegericht kann die angefochtene Entscheidung nur dahin überprüfen, ob das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; insbesondere darf nicht eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts Grundlage der Entscheidung werden, wenn Ermessensfehler nicht vorliegen (vgl. statt aller: OLG Brandenburg, JurBüro 2012, 602 m.w.N.).