Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger einer Partei; Erklärung der Übernahme durch Berufungseinlegung; Weiterverfolgung des in erster Insatnz erhobenen Klageanspruchs als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Zweck einer Nachfristsetzung mit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formvorschriften beim Kauf in Italien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 18.01.2002 - 3 O 165/00
- OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Papierfundstellen
- BauR 2004, 558 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Ihm fehlt daher nicht die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwer (Weiterentwicklung von BGH NJW 2003, 2172).*).Ihm fehlt daher nicht die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwer (Weiterentwicklung von BGH NJW 2003, 2172).*).
Hierin liegt zugleich ein wie eine Klageänderung zu behandelnder gewillkürter Parteiwechsel (BGH NJW 2003, 2172 m.w.N.), dessen Zulässigkeit gemäß §§ 523, 263, 267 ZPO a.F. ebenfalls durch rügelose Einlassung herbeigeführt werden kann.
Das Rechtsmittel ist unzulässig, wenn mit ihm lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang noch nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird; vielmehr muss zumindest auch der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt werden (BGH NJW 2003, 2172 m.w.N.).
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98
Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um Fälligkeitszinsen, die im Falle des § 326 BGB nicht mehr verlangt werden können (vgl. BGH NJW 2000, 71), sondern um einen Nutzungszins gemäß § 452 BGB, weil S. bereits seit dem 01.01.1994 im Besitz des Anwesens war; dies ergibt sich aus der Anknüpfung der Zinspflicht an dieses Datum. - BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94
Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Vielmehr bedarf es hierzu einer rechtsgestaltenden Erklärung des Gläubigers, durch die erst der Schadensersatzanspruch bei gleichzeitigem Untergang der Erfüllungsansprüche entsteht (BGH NJW-RR 1995, 1327 und NJW-RR 1988, 1100; Oetker JZ 1999, 1030).
- BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96
Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Eine solche Übernahme kann auch mit Einlegung der Berufung erklärt werden (Schmidt, Unzulässige Berufungseinlegung durch den Rechtsnachfolger des Klägers, JuS 1997, 107 ff, 109; BPatG GRUR 2000, 815). - BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95
"Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Bei Mehrheit der verfolgten Ansprüche war eine Begründung für jeden nötig (vgl. BGH NJW 1998, 1399 und 1991, 1683 ff, 1685). - BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 138/87
Wirksamkeit des Rücktritts von einem Pachtvertrag über einen von einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2003 - 7 U 378/02
Vielmehr bedarf es hierzu einer rechtsgestaltenden Erklärung des Gläubigers, durch die erst der Schadensersatzanspruch bei gleichzeitigem Untergang der Erfüllungsansprüche entsteht (BGH NJW-RR 1995, 1327 und NJW-RR 1988, 1100; Oetker JZ 1999, 1030).