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   OLG Koblenz, 09.10.2017 - 12 U 288/16   

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https://dejure.org/2017,41368
OLG Koblenz, 09.10.2017 - 12 U 288/16 (https://dejure.org/2017,41368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.2017 - 12 U 288/16 (https://dejure.org/2017,41368)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 12 U 288/16 (https://dejure.org/2017,41368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss eine stark verwitterterte Brücke grundsaniert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2017 - 12 U 288/16
    Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, zum Beispiel durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH in NJW 2007, 762; BGH in NJW 2013, 48; Palandt-Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823 Rn. 46).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2017 - 12 U 288/16
    Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, zum Beispiel durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, hat Rücksicht auf diese Gefährdung zu nehmen und deshalb die allgemeine Rechtspflicht, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH in NJW 2007, 762; BGH in NJW 2013, 48; Palandt-Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823 Rn. 46).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05

    Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände:

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2017 - 12 U 288/16
    31 Es entspricht auch der allgemeinen Rechtsprechung, dass es weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers gibt, alte Bauwerke an den jeweils geltenden Standard anzupassen (OLG Saarbrücken, 4 U 175/05, Urteil vom 09.05.2006, juris; OLG Hamm in NJW-RR 1989, 736).
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