Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22784
OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03 (https://dejure.org/2003,22784)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2003 - 1 Ws 425/03 (https://dejure.org/2003,22784)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 1 Ws 425/03 (https://dejure.org/2003,22784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der Beweismittel; Duldungspflichten eines Angeklagten hinsichtlich von Zwischenentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 608
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Akteneinsicht bzw. Unterbrechung oder

    Da somit die Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs durch das erkennende Gericht i.S.v. § 305 S. 1 StPO weder dem Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO entspricht noch aus sonstigen Gründen geboten ist, teilt der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung der Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels in einem solchen Fall (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Koblenz StV 2003, 608; OLG Hamm NStZ 2005, 226).
  • OLG Hamm, 05.08.2004 - 2 Ws 200/04

    Akteneinsicht; Zulässigkeit der Beschwerde, Mitschriften; Aktenbestandteil

    Ihrer Zulässigkeit steht nämlich § 305 S. 1 StPO entgegen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 608 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374 und NStZ-RR 2003, 177).
  • LG Limburg, 30.08.2011 - 1 Qs 116/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen steht § 305 S. 1 StPO entgegen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177/2001, 374; OLG Koblenz NStZ 2005, 226/ StV 2003, 608).
  • LG Limburg, 26.06.2018 - 1 Qs 80/18
    Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen steht § 305 S. 1 StPO entgegen (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 177; 2001, 374; OLG Hamm, NStZ 2005, 226; OLG Koblenz, StV 2003, 608, so auch bereits LG Limburg, Beschl. v. 30.08.2011 - 1 Qs 11 /11, NStZ-RR 2011, 378 und LG Limburg, Beschl. v. 25.10.2016 - 1 Qs 142/16).
  • OLG Jena, 20.03.2008 - 1 Ws 103/08
    Dies ist für die Verweigerung von Akteneinsicht und von Einsicht in Beweismittel in der Zeit zwischen Eröffnungsbeschluss und Urteilsfällung zu bejahen (OLG Hamm NStZ 2005, 226 zit. n. juris, OLG Koblenz StV 2003, 608 zit. n. juris, OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 52/03, 3 Ws 656/01, 3 Ws 73/00; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 238 noch offengelassen, aber mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht