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   OLG Koblenz, 10.10.2016 - 13 WF 957/16   

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https://dejure.org/2016,58857
OLG Koblenz, 10.10.2016 - 13 WF 957/16 (https://dejure.org/2016,58857)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2016 - 13 WF 957/16 (https://dejure.org/2016,58857)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 13 WF 957/16 (https://dejure.org/2016,58857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Entpflichtung; Aufhebung der Entpflichtung aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Entpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 637
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.11.2011 - 8 WF 256/11

    Voraussetzungen der Entpflichtung des beigeordneten und der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2016 - 13 WF 957/16
    Es genügt hierfür nicht, dass eine Kontaktaufnahme zum Mandanten nicht möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11, 8 WF 256/11 -, [...]).
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 7 W 21/17

    Zulässigkeit der isolierten Aufhebung der Beiordnung eines

    Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.4.2000, Az. 7 WF 23/00; BeckOK ZPO/Reichling, 26. Ed. 15.9.2017, ZPO § 121 Rn 61 - für eine unmittelbare Herleitung aus § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO: OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643).

    Demzufolge haben andere Gerichte trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten abgesehen (so LG Berlin, Beschluss vom 8.3.2017, Az. 6 O 154/15; LG Regensburg, Beschluss vom 27.12.2016, Az. 4 O 1322/16) bzw. die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO nachträglich aufgehoben, ohne dass damit zwingend die Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten verbunden gewesen wäre (u.a. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2007, Az. 6 W 2/07; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2017, Az. 2 LA 484/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.1.2003, Az. 4 W 66/03; OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643; auch LG Ulm, Beschluss vom 10.7.2017, Az. 6 O 198/14; OLG Dresden, Beschluss vom 29.8.2017, Az. 4 U 699/17; Thüringer OLG, Beschluss vom 9.10.2017, Az. 7 W 429/17).

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