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   OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14   

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https://dejure.org/2015,33731
OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14 (https://dejure.org/2015,33731)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.2015 - 5 U 747/14 (https://dejure.org/2015,33731)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 5 U 747/14 (https://dejure.org/2015,33731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • christmann-law.de

    Schließmuskelschädigung nach befunderhebungsfehlerhafter Behandlung einer Analfistel - Schmerzensgeld EUR 50.000

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Befunderhebung bei spontaner Besserung der Beschwerden aufgrund eines Rektal-Abszesses; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Kausalverlaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Befunderhebung bei spontaner Besserung der Beschwerden aufgrund eines Rektal-Abszesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 12.03.2002 - 14 W 165/02

    Erstattungsfähigkeit des von dem Haftpflichtversicherer eingeholten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Wegen der Kosten eines prozessbezogen eingeholten ärztlichen Privatgutachtens darf der Patient nicht mangels Rechtsschutzinteresse auf das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO verwiesen werden (Klarstellung und Ergänzung zu BGH IX ZR 148/88 und OLG Koblenz 14 W 165/02).

    Denn sie muss dort den Einwand gewärtigen, es handele sich nicht um Prozesskosten, weil es um Aufwendungen gehe, die zur grundsätzlichen Prüfung ihrer Anspruchsberechtigung angefallen seien und daher keinen konkreten Bezug zum Rechtsstreit hätten (vgl. OLG Koblenz VersR 2004, 802 ).

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Wegen der Kosten eines prozessbezogen eingeholten ärztlichen Privatgutachtens darf der Patient nicht mangels Rechtsschutzinteresse auf das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO verwiesen werden (Klarstellung und Ergänzung zu BGH IX ZR 148/88 und OLG Koblenz 14 W 165/02).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1) bis 3) braucht sich die Klägerin wegen der Gutachterkosten nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren verweisen zu lassen (vgl. dazu BGH NJW 1990, 122 ).

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Ein Befunderhebungsfehler führt nämlich zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich seiner haftungsbegründenden Schadenskausalität, falls sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis gezeigt hätte, auf das zwingend kurativ zu reagieren gewesen wäre, es sei denn, der Ursachenzusammenhang ist äußerst unwahrscheinlich (BGH NJW 1999, 229; BGH NJW 2011, 2508 ).

    Eine entsprechende Qualifizierung ist entbehrlich, wenn es fundamental regelwidrig gewesen wäre, auf das wahrscheinliche Befundergebnis hin nichts zu einer Abhilfe zu unternehmen (BGH NJW 2011, 2508 ; BGH MedR 2012, 383).

  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Ist - wie hier - einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch geführt, sollte dem Arzt im Zweifel darin gefolgt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (BGH VersR 2014, 588).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Es reicht hin, dass eine regelmäßige Übung vermittelt wird (BGH NJW 1994, 3009 ).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    An den einem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH VersR 1985, 361).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Vielmehr begründet der Umstand, dass eine Krankenhausdokumentation, die sich grundsätzlich darüber hätte verhalten müssen, insoweit nicht vorhanden ist (Anhörungsprotokoll a.a.O.), die Vermutung für das Gegenteil (BGH NJW 1999, 863 ; vgl. jetzt auch § 630 h Abs. 3 BGB ).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZR 144/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Eine entsprechende Qualifizierung ist entbehrlich, wenn es fundamental regelwidrig gewesen wäre, auf das wahrscheinliche Befundergebnis hin nichts zu einer Abhilfe zu unternehmen (BGH NJW 2011, 2508 ; BGH MedR 2012, 383).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 2 Ws 351/98

    Gegenstandslos, gegenstandsloser Haftbefehl, gerichtliche Überprfung, weitere

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Ein Befunderhebungsfehler führt nämlich zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich seiner haftungsbegründenden Schadenskausalität, falls sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis gezeigt hätte, auf das zwingend kurativ zu reagieren gewesen wäre, es sei denn, der Ursachenzusammenhang ist äußerst unwahrscheinlich (BGH NJW 1999, 229; BGH NJW 2011, 2508 ).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
    Denn die dortige Behandlung betraf eben die Erkrankung, der sich die Beklagten zu 1) bis 3) ohne Erfolg zugewandt hatten (vgl .BGH NJW 1986, 2368; BGH NJW 2012, 2024 ), und das Behandlungsergebnis war Ausfluss der bereits primär angelegten Risiken.
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95

    Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung

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