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   OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14   

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https://dejure.org/2015,36937
OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14 (https://dejure.org/2015,36937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2015 - 2 Ws 289/14 (https://dejure.org/2015,36937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 289/14 (https://dejure.org/2015,36937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im Zuge einer Gehörsrüge gegen die Ablehnung eines Klageerzwingungsverfahrens wegen Rechtsbeugung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 24, 26 Abs. 3, 30, 33a, 34, 212, 238
    Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im Zuge einer Gehörsrüge gegen die Ablehnung eines Klageerzwingungsverfahrens wegen Rechtsbeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Eine Ablehnung ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, dass der Richter eine innere Haltung einnehmen könne, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflusst (vgl. BGHSt 1, 34, 39; 24, 336, 338; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 58. Aufl., § 24 Rdn. 8).
  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Etwas anderes gilt dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in einer Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken offensichtlich missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt werden, die rechtliche Handhabung mithin abwegig oder willkürlich erscheint (BGHSt 48, 4, 8; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, [Rn. 38 [[...], insoweit in BGHSt 59, 205 und NJW 2014, 2295 nicht abgedr.]; BayObLG NStZ-RR 2002, 77 ; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rdn. 14; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 7. Aufl., § 24 Rdnr. 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Etwas anderes gilt dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in einer Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken offensichtlich missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt werden, die rechtliche Handhabung mithin abwegig oder willkürlich erscheint (BGHSt 48, 4, 8; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, [Rn. 38 [[...], insoweit in BGHSt 59, 205 und NJW 2014, 2295 nicht abgedr.]; BayObLG NStZ-RR 2002, 77 ; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rdn. 14; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 7. Aufl., § 24 Rdnr. 14 m.w.Nachw.).
  • AG Bergheim, 17.12.1996 - 43 Ds 222/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Klarstellung zu Amtsgericht Bergheim, Beschluss vom 17.12.1996, 43 Ds 222/96, in StV 1998, 534.
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Eine Ablehnung ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zu der Annahme hat, dass der Richter eine innere Haltung einnehmen könne, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflusst (vgl. BGHSt 1, 34, 39; 24, 336, 338; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 58. Aufl., § 24 Rdn. 8).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
    Etwas anderes gilt dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in einer Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken offensichtlich missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt werden, die rechtliche Handhabung mithin abwegig oder willkürlich erscheint (BGHSt 48, 4, 8; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, [Rn. 38 [[...], insoweit in BGHSt 59, 205 und NJW 2014, 2295 nicht abgedr.]; BayObLG NStZ-RR 2002, 77 ; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rdn. 14; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar, StPO , 7. Aufl., § 24 Rdnr. 14 m.w.Nachw.).
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