Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31290
OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15 (https://dejure.org/2017,31290)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15 (https://dejure.org/2017,31290)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15 (https://dejure.org/2017,31290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Jedenfalls in Zusammenschau mit den Gründen des angefochtenen Urteils, von denen der Senat infolge der parallel erhobenen Sachrüge Kenntnis nehmen und die er daher ergänzend zu den Darlegungen der Revisionsbegründung berücksichtigen kann, ergibt sich ein umfassendes Bild des der Rüge zugrunde liegenden Verfahrensgeschehens; denn das Urteil enthält - wie freilich nicht erforderlich (s. etwa BGH NJW 2006, 1361, 1362) - eine ins Einzelne gehende Beschreibung der Verfahrenssituation.

    (2) Beweismittel, die unter Verletzung des Postgeheimnisses erlangt worden sind, dürfen in einem Strafverfahren grundsätzlich nicht verwertet werden (vgl. BGHSt 23, 329, 331; BGH NJW 2006, 1361; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 99 Rdn. 32; Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 99 Rdn. 13; Wohlers, in: SK-StPO, 4. Aufl., § 99 Rdn. 22).

    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Grundrechtseingriffe, die durch die Fehlanwendung von Verfahrensrecht verursacht wurden, nötigen für sich genommen noch nicht zur Annahme eines Verwertungsverbotes auch mittelbar erlangter Beweismittel (vgl. BGHSt 27, 355; 32, 68; 51, 1, jeweils für Verstöße gegen § 100a StPO und damit zugleich gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG).

    Das Beweismittel kann auch zur Begründung des Tatverdachtes für eine anderweitige Ermittlungsmaßnahme herangezogen werden (vgl. BGHSt 51, 1).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Grundrechtseingriffe, die durch die Fehlanwendung von Verfahrensrecht verursacht wurden, nötigen für sich genommen noch nicht zur Annahme eines Verwertungsverbotes auch mittelbar erlangter Beweismittel (vgl. BGHSt 27, 355; 32, 68; 51, 1, jeweils für Verstöße gegen § 100a StPO und damit zugleich gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG).

    Ein Verwertungsverbot aufgrund einer Fernwirkung wird daher auch für mittelbar gewonnene, selbstbelastende Angaben des Beschuldigten angenommen, die dieser - sich als überführt ansehend - unter dem Eindruck des Vorhalts unzulässig gewonnener Erkenntnisse gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2017, 177 m.krit.Anm. Radtke; s. auch BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 70), da insoweit zugleich die Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit berührt sind.

    Dagegen wird eine Fernwirkung regelmäßig auszuschließen sein, wenn die rechtsfehlerhaft gewonnene Erkenntnis nur den Anlass für den späteren Ermittlungsvorgang bildet, auf das dabei gewonnene Beweisergebnis aber keinen bestimmenden Einfluss mehr hat (BGHSt 27, 355, 358; OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Karlsruhe NStZ 2004, 643; s. auch BVerfG a.a.O.).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Grundrechtseingriffe, die durch die Fehlanwendung von Verfahrensrecht verursacht wurden, nötigen für sich genommen noch nicht zur Annahme eines Verwertungsverbotes auch mittelbar erlangter Beweismittel (vgl. BGHSt 27, 355; 32, 68; 51, 1, jeweils für Verstöße gegen § 100a StPO und damit zugleich gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG).

    Die Begrenzung ist für eine einer wirksame Strafverfolgung erforderlich, da sich nicht vorhersagen lässt, ob die Verfolgungsbehörden - ggf. aus anderem Anlass - den Beschuldigten nicht anderweitig ermittelt hätten (vgl. BGHSt 32, 68, 70 f.; 34 362, 364 f.).

    Ein Verwertungsverbot aufgrund einer Fernwirkung wird daher auch für mittelbar gewonnene, selbstbelastende Angaben des Beschuldigten angenommen, die dieser - sich als überführt ansehend - unter dem Eindruck des Vorhalts unzulässig gewonnener Erkenntnisse gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2017, 177 m.krit.Anm. Radtke; s. auch BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 70), da insoweit zugleich die Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit berührt sind.

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Einem möglicherweise entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers könnte allerdings ohne durchgreifende Bedeutung nicht zukommen, da er im Wortlaut der Vorschrift keinen Ausdruck gefunden hat, diese die den Postunternehmen und Ermittlungsbehörden eingeräumten Eingriffsbefugnisse vielmehr anhand der bereits in der Vorgängervorschrift eingeführten Begriffe deutlich unterscheidet und angesichts der bewirkten Grundrechtseinschränkung ohnehin restriktiv auszulegen ist (vgl. BGHSt 48, 240, 247 für § 100a StPO; BGHSt 23, 329, 330 für § 6 Abs. 7 ZollG a.F.).

    Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Insgesamt bestimmen sich die Rechtmäßigkeit der Erlangung des Zufallsfundes und seine Verwertbarkeit regelmäßig nach dem Gedanken des hypothetischen Ersatzeingriffes, mithin danach, ob die Maßnahme rechtmäßig auch zur Erlangung des Zufallsfundes hätte angeordnet werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 125, 130; 48, 240, 248; 58, 32; BGH NJW 2003, 2034; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 477 Rdn. 8; vgl. Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., vor § 94 Rdn. 11, § 94 Rdn. 20 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57c, § 477 Rdn. 5; Singelnstein ZStW 120 [2008], 880).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1972 - 2 Ss 106/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Der Schutz beginnt, wenn die Sendung den Herrschaftsbereich des Absenders verlassen hat und endet, wenn sie in die Verfügungsgewalt des Empfängers übergeht; er dauert jedenfalls solange an, wie sich die Sendung im Gewahrsam des Postunternehmens befindet (vgl. Durner, in: Maunz/Dürig, GG, 78. Aufl., Art. 10, Rdn. 66 ff.; OLG Karlsruhe NJW 1973, 208).

    Denn es ist grundsätzlich nicht ermächtigt, Postsendungen an einen von dem vorgesehenen Empfänger verschiedenen Dritten einschließlich der Ermittlungsbehörden herauszugeben (vgl. § 39 Abs. 2 und 3 PostG; OLG Karlsruhe NJW 1973, 208; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 99 Rdn. 2; s. auch Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 99 Rdn. 2).

    Die Reichweite eines Beweisverwertungsverbotes umfasst grundsätzlich nur das von dem Verfahrensmangel betroffene Beweismittel, vorliegend mithin den unter Verletzung des Postgeheimnisses erlangten Brief des Angeklagten und die damit unmittelbar zu beweisenden Tatsachen, wie hier die aus dem Briefinhalt hervorgehende Bestellung von Cannabissamen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 208).

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Dabei können die Erwägungen, die zur Annahme des ursprünglichen Beweisverbotes geführt haben, nicht unbesehen zur Rechtfertigung einer weiterreichenden, die Funktionsfähigkeit des Strafverfahrens tiefgreifend beeinträchtigenden Fernwirkung (vgl. BGHSt 34, 362; 35, 32, 34; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 [juris] = BVerfGK 7, 61) herangezogen werden.

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Dabei können die Erwägungen, die zur Annahme des ursprünglichen Beweisverbotes geführt haben, nicht unbesehen zur Rechtfertigung einer weiterreichenden, die Funktionsfähigkeit des Strafverfahrens tiefgreifend beeinträchtigenden Fernwirkung (vgl. BGHSt 34, 362; 35, 32, 34; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 [juris] = BVerfGK 7, 61) herangezogen werden.

  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Maßgeblich ist, ob nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots ausnahmsweise dessen Fernwirkung angenommen werden muss (vgl. BGHSt 51, 1, 7; 34, 362, 364; 27, 355; BGH NJW 1988, 1223; OLG Köln NZV 2001, 137; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57 sowie § 477 Rdn. 5a; Kudlich, in: Münchener Kommentar, StPO, Einl. Rdn. 488 f.; Radtke NStZ 2017, 180, 181 jeweils m.w.Nachw.; krit. Wolter NStZ 1984, 276, 277).

    Dagegen wird eine Fernwirkung regelmäßig auszuschließen sein, wenn die rechtsfehlerhaft gewonnene Erkenntnis nur den Anlass für den späteren Ermittlungsvorgang bildet, auf das dabei gewonnene Beweisergebnis aber keinen bestimmenden Einfluss mehr hat (BGHSt 27, 355, 358; OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Karlsruhe NStZ 2004, 643; s. auch BVerfG a.a.O.).

  • BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70

    Beschlagnahme von Pornographien

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Einem möglicherweise entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers könnte allerdings ohne durchgreifende Bedeutung nicht zukommen, da er im Wortlaut der Vorschrift keinen Ausdruck gefunden hat, diese die den Postunternehmen und Ermittlungsbehörden eingeräumten Eingriffsbefugnisse vielmehr anhand der bereits in der Vorgängervorschrift eingeführten Begriffe deutlich unterscheidet und angesichts der bewirkten Grundrechtseinschränkung ohnehin restriktiv auszulegen ist (vgl. BGHSt 48, 240, 247 für § 100a StPO; BGHSt 23, 329, 330 für § 6 Abs. 7 ZollG a.F.).

    (2) Beweismittel, die unter Verletzung des Postgeheimnisses erlangt worden sind, dürfen in einem Strafverfahren grundsätzlich nicht verwertet werden (vgl. BGHSt 23, 329, 331; BGH NJW 2006, 1361; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 99 Rdn. 32; Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 99 Rdn. 13; Wohlers, in: SK-StPO, 4. Aufl., § 99 Rdn. 22).

  • BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05

    Fernmeldegeheimnis; Telekommunikationsüberwachung (Beweisverwertungsverbot bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
    Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen.
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2004 - 2 Ss 188/03

    Telefonüberwachung: Unzulässige Umgehung des Verbots der Verwertung von

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06

    Beschlagnahme von Gegenständen: Anforderungen an eine richterliche

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

  • BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09

    Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung

    Die Reichweite eines Beweisverwertungsverbotes umfasst grundsätzlich nur das von dem Verfahrensmangel betroffene Beweismittel, vorliegend mithin - gegebenenfalls - die unter Verletzung des Richtervorbehaltes erlangten Erkenntnisse aus der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten und damit die hierdurch unmittelbar zu beweisenden Tatsachen, wie hier insbesondere die Art, den Aufbewahrungsort und die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15 -, juris).
  • AG Flensburg, 27.02.2023 - 480 Gs 261/23

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beschlagnahme von Cannabis aus

    Die Beschlagnahme und Verwertung der Postsendung setzt zumindest einen Anfangsverdacht, bzw. ein Verfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten bereits voraus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15 -, juris, Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht