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   OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02   

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https://dejure.org/2002,5784
OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02 (https://dejure.org/2002,5784)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.08.2002 - 14 W 450/02 (https://dejure.org/2002,5784)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. August 2002 - 14 W 450/02 (https://dejure.org/2002,5784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verzinsung bereits festgesetzter Kosten nach rechtskräftigem Abschluss des grundlegenden Kostenfestsetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 1 nF
    Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1218
  • Rpfleger 2002, 653
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02
    Die Vorschrift des Artikels 229 Abs. 1 Satz 2 EGBGB , die lediglich Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand hat, ist mangels einer entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar (OLG München, JurBüro 2002, 317; Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574).
  • KG, 13.06.1978 - 1 W 2024/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02
    Es ist anerkannt, dass ein Antrag auf Verzinsung bereits festgesetzter Kosten noch nach rechtskräftigem Abschluss des grundlegenden Kostenfestsetzungsverfahrens gestellt werden darf (KG, MDR 1978, 1027; OLG Hamm, Rpfleger 1979, 71; Bork in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 104 Rdn. 25; Wolst in Musielak, ZPO , 3. Aufl., § 104 Rdn. 12; offen gelassen von KG, Rpfleger 1977, 217).
  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Soweit vertreten wird, die Rechtskraft stehe deswegen nicht entgegen, weil nur über einen Zinsanspruch in Höhe von 4 % entschieden worden sei, ein darüber hinausgehender Anspruch daher noch im Wege der Nachfestsetzung geltend gemacht werden könne (OLG Koblenz MDR 2002, 1218; s. auch AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482), wird übersehen, daß im Regelfall, und so auch hier, nicht über einen Teil des Zinsanspruchs entschieden worden ist, sondern über den Zinsanspruch in voller Höhe, so wie er dem Kostengläubiger zustand.

    Dem steht nicht der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die ganz überwiegend anerkannte Praxis entgegen, wonach einem Antrag auf Verzinsung eines bereits rechtskräftig ohne Zinsen festgesetzten Kostenerstattungsanspruchs nicht der Einwand der Rechtskraft entgegensteht (vgl. dazu KG MDR 1978, 1027; OLG Koblenz MDR 2002, 1218; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 12; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 104 Rdn. 25).

    Es hat aber nicht zur Folge, daß nachträglich in ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren eingegriffen werden könnte (so aber - ohne Begründung - OLG Koblenz MDR 2002, 1218; AG Siegburg JurBüro 2002, 481, 482).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

    Unter diesen Umständen vermag auch der Hinweis darauf, dass ein Antrag auf Verzinsung bereits festgesetzter Kosten grundsätzlich noch nach rechtskräftigem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens gestellt werden darf, die Zulässigkeit einer nachträglichen Festsetzung von weitergehenden Zinsen nicht zu begründen (aA OLG Koblenz MDR 2002, 1218).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02

    Kostenfestsetzungsverfahren

    Unter diesen Umständen vermag auch der Hinweis darauf, dass ein Antrag auf Verzinsung bereits festgesetzter Kosten grundsätzlich noch nach rechtskräftigem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens gestellt werden darf, die Zulässigkeit einer nachträglichen Festsetzung von weitergehenden Zinsen nicht zu begründen (aA OLG Koblenz MDR 2002, 1218).
  • KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des

    Gegen die Auffassung des Senats wird im Wesentlichen eingewandt (vgl. Hansens, BRAGO-Report 01, 131/132 und Rpfleger 01, 573/574; Enders, JurBüro 01, 510/511; Schlamann, Rpfleger 03, 6/9; OLG München a.a.O. und JurBüro 02, 651 = MDR 02, 1338; OLG Düsseldorf, JurBüro 02, 587 = BRAGO-Report 03, 18 und JurBüro 03, 87 = Rpfleger 03, 140; OLG Koblenz, BRAGO-Report 02, 158 = MDR 02, 1218 = JurBüro 02, 585; LG Landau/Pfalz, JurBüro 03, 202): Die analoge Heranziehung der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB komme nicht in Betracht, da es an einer planwidrigen Gesetzeslücke fehle.
  • LG Landau/Pfalz, 18.12.2002 - 2 O 366/00

    Bestimmung der anwendbaren Vorschriften bezüglich der Höhe des Zinssatzes eines

    Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass hier die für eine Analogie erforderliche ungewollte Regelungslücke gegeben ist (so auch OLG Koblenz, MDR 2002, 1218 [OLG Koblenz 12.08.2002 - 14 W 450/02] ; OLG München RPflG 2002, 280, 281; AG Siegburg, NJW-RR 2002, 1218 [AG Siegburg 21.05.2002 - 12 C 659/97] ).
  • AG Mayen, 10.09.2002 - 165 90 54
    Das kann im Einzelfall zur ergänzenden Festsetzung von Zinsen ab der Anbringung des ursprünglichen Kostenfestsetzungsgesuchs führen (vergl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.8.2002, 14 W 450/02).
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