Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36433
OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13 (https://dejure.org/2015,36433)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13 (https://dejure.org/2015,36433)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. November 2015 - 1 U 1331/13 (https://dejure.org/2015,36433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt scheitert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klage der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast von Mängeln bei IT-Projekten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast von Mängeln bei IT-Projekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch unfertige Planungsleistungen sind zu vergüten! (IBR 2016, 92)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Auch bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Werkunternehmer zwar der Vergütungsanspruch für das bis zur Kündigung Geleistete (BGH, Urteil vom 25. März 1993, X ZR 17/92, MDR 1994, 35 m. w. N.).

    Der BGH hat diese Nähe für langfristige Bauprojekte nicht ausdrücklich bejaht (jedenfalls nicht in der von den Beklagten hierfür herangezogenen Entscheidung des BGH vom 25. März 1993, a. a. O.; das OLG Frankfurt (Urteil vom 15. Dezember 2000, 24 U 240/08) hat das nur insoweit angenommen, als dann für den Unternehmer auch eine Kündigung jenseits von § 643 BGB möglich sei, das heißt aus wichtigem Grund, ohne dass der Unternehmer eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Bestellers beweisen müsse.

    In der Entscheidung des BGH vom 25. März 1993 (X ZR 17/92) musste der Software-Ersteller für eine bis zur Kündigung verdiente, aber - anders als hier - noch nicht geleistete Vergütung Mangelfreiheit, nicht aber Werthaltigkeit für den Besteller nachweisen.

    Dem Unternehmer steht - vor Abnahme - Entgelt nur für mangelfreie, dem reduzierten Werkvertrag entsprechende Leistungen zu (BGH, Urteil vom 25. März 1993, a. a. O., Rdnr. 25).

  • BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00

    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Der Beklagten ist grundsätzlich dahingehend zu folgen, dass, wenn erhebliche Zusatzleistungen erbracht wurden, auch zusätzliche Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 740).

    Selbst wenn für einen Pauschalpreisvertrag vorliegend eine nicht unerhebliche Veränderung des in einem Pauschalpreisvertrag vorgesehenen Leistungsinhalt stattgefunden hätte, die an den Grundlagen der getroffenen Preisvereinbarung gerührt hätte (BGH, Urteil vom 8. Januar 2002, Az.: X ZR 6/00), hätte die Beklagtenseite dennoch stets gegen ihre vertraglich Nebenpflicht, diesen Umstand nach Anfall zeitnah zu melden, um die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. a. wie §§ 313 Abs. 1 BGB, 2 Nr. 7 u. 5 VOB-B).

  • OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 80/98

    Rückforderung von Abschlagszahlungen: Wer muß den Leistungsumfang beweisen?

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    § 812 Abs. 1 S. 2 Alternative 1 BGB als Anspruchsgrundlage für das Zurückfordern der Zahlungen auf das bis zur Loslösung vom Vertrag gefertigte Werk ist auf vorliegende Konstellation anwendbar (OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 1998, 1 U 80/98, BauR 1999, 915).

    Das OLG Naumburg (BauR 1999, 915, Urteil vom 10. November 1998, 1 U 80/98) sieht das ähnlich.

  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Jede andere Abrechnung (BGH, Urteil vom 08.01.2015, VII ZR 6/14; KG, a. a. O.) würde den Besonderheiten der Abwicklung bei vorzeitig gekündigten Pauschalverträgen nicht gerecht (KG, a. a. O.).

    Ob hier nach dem Parteivortrag der sekundären Darlegungslast Genüge getan ist, hat das Tatgericht im Einzelfall zuprüfen (Tatrichterliche Würdigung, BGH, Urteil vom 08.01.2015, VII ZR 6/14).

  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 54/13

    Mehrmengen und Bauentwurfsänderungen führen zu einer Verlängerung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Darüber hinaus gilt: Mehrmengen, Bauentwurfsveränderungen oder auch eine Umplanung führen stets zu einer (in zeitlicher Hinsicht) Behinderung und damit Fristverlängerung für den Auftragsnehmer (BGH, Beschluss vom 23.04.2015, VII ZR 54/13; Beschluss vom 25.06.2015, VII ZR 228/13, ibr-online).
  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 228/13

    Umplanung = Behinderung = Fristverlängerung!

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Darüber hinaus gilt: Mehrmengen, Bauentwurfsveränderungen oder auch eine Umplanung führen stets zu einer (in zeitlicher Hinsicht) Behinderung und damit Fristverlängerung für den Auftragsnehmer (BGH, Beschluss vom 23.04.2015, VII ZR 54/13; Beschluss vom 25.06.2015, VII ZR 228/13, ibr-online).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Die Lösungserklärung des Bestellers ist auszulegen (BGH, NJW 2001, 2014, Urteil vom 20. März 2001, X ZR 118/98 m. w. N.).
  • BGH, 19.02.2002 - X ZR 166/99

    Rücktritt von einem vollzogenen Dauerschuldverhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    An die Stelle eines Rücktritts bei einem vollzogenen Dauerschuldverhältnis tritt - ohnehin - die Kündigung (BGH NJW 2002, 1870; i. Ü.: Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., Rdnr. 12 zu § 314; siehe auch Prof. Dr. Peters "Die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund", NZBau 2014, 681).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Der Klägerin kann nicht dahingehend gefolgt werden, dass sie einen hinreichenden Gegenvortrag im Sinne der Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGH, NJW-RR 1993, 746; BGH, NJOZ 2015, 1033, 1042 ff.) geleistet habe.
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13
    Der BGH hat in den Urteilen vom 3. Dezember 1984 (II ZR 112/84: Vermittler - Provision) und 9. Juni 1994 (NJW-RR 1994, 1238,VII ZR 87/93: Architekt) sich ebenfalls dahin positioniert, dass der Abschlagsempfänger im Bereicherungsprozess nachzuweisen habe, dass er die Vorschüsse durch Leistungen verbraucht habe.
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1976 - 5 U 142/75

    Rückforderungsanspruch: Beweislast

  • BGH, 03.12.1984 - II ZR 112/84

    Rückzahlung von Beträgen, die zur Sicherheit für künftige Forderungen an eine

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

  • OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14

    Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei Abweichung der vereinbarten von der

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • VGH Bayern, 06.11.2014 - 22 B 14.175

    Öffentlicher Auftrag, Vergleichsobjekt, Marktpreis, Verkehrsüblicher Preis

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • KG, 26.09.1997 - 4 U 3098/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Abwicklung eines Pauschalvertrages (Rückzahlung

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 192/80

    Fertigstellung eines Werks durch einen anderen Unternehmer nach Kündigung des

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • OLG Koblenz, 04.10.1991 - 2 U 403/88

    Anrechnung von Vorteilen aus dem Gebrauch einer Kaufsache bei Rückabwicklung des

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

  • OLG Koblenz, 25.02.2021 - 6 U 1906/19

    Muss ein Innenarchitekt auf seine beschränkte Bauvorlageberechtigung hinweisen?

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast gilt auch im Fall der Rückforderung bereits gezahlten Honorars (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.2015 - 1 U 1331/13, NJOZ 2016, 98, Rdnr. 55 m.w.N. - zitiert nach beckonline).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht