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   OLG Koblenz, 13.01.2014 - 3 U 827/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2604
OLG Koblenz, 13.01.2014 - 3 U 827/13 (https://dejure.org/2014,2604)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2014 - 3 U 827/13 (https://dejure.org/2014,2604)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 3 U 827/13 (https://dejure.org/2014,2604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 634a Abs 1 BGB, § 634a Abs 2 BGB, § 637 Abs 3 BGB, § 12 Nr 2 VOB/B, § 13 Nr 4 Abs 1 VOB/B
    Gewährleistung bei VOB-Vertrag: Verjährungsfrist für einen Kostenvorschuss- und Schadensersatzanspruch wegen Einbaus einer mangelhaften Stahltoranlage bei einer Autowaschanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt einer Mängelrüge nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B im Hinblick auf die Deutlichkeit eines Nachbesserungsverlangens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 4 Abs. 1; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Geltung der VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wartung nicht übertragen: Länge der Gewährleistungsfrist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mängelrüge muss Nachbesserungsverlangen deutlich machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mängelrüge muss Nachbesserungsverlangen deutlich machen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    VOB/B Bauwerkvertrag - Wartung nicht übertragen: Ende der Gewährleistungsfrist?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wartung für Toranlage nicht übertragen: Länge der Gewährleistungsfrist? (IBR 2014, 209)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1045
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 05.12.1996 - 5 U 309/96

    30-jährige Haftung des Unternehmers bei wissentlicher Abweichung von Auflage in

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2014 - 3 U 827/13
    Der Vorbehalt des § 634 a Abs. 3 BGB bezüglich der dreijährigen Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt auch im Bereich des § 13 VOB/B (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage 2006, VOB/B, § 13 Nr. 4 Rn. 130; OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.1996 - 5 U 309/96 - NJW-RR 1997, 1179).
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13

    Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?

    Gemäß § 634 a Abs. 3 BGB verjähren Mängelansprüche nach § 634 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist, d. h. der dreijährigen Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 195 BGB, wenn der Unternehmer arglistig den Mangel verschwiegen hat, Der Vorbehalt des § 634 a Abs. 3 BGB bezüglich der dreijährigen Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt auch im Bereich des § 13 VOB/B (OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.1996 - 5 U 309/96 - NJW-RR 1997, 1179; Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 3 U 827/13 -, ibr-online; vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage 2006, VOB/B, § 13 Nr. 4 Rn. 130).
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