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   OLG Koblenz, 13.02.2008 - 1 U 973/07   

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https://dejure.org/2008,23534
OLG Koblenz, 13.02.2008 - 1 U 973/07 (https://dejure.org/2008,23534)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2008 - 1 U 973/07 (https://dejure.org/2008,23534)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 1 U 973/07 (https://dejure.org/2008,23534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 439 § 91 Abs. 1 § 100
    Erstreckung der Rechtskraft der Kostenentscheidung eines erstinstanzlichen Teilanerkenntnisurteils auf den ausgeschiedenen Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2008 - 1 U 973/07
    Damit hat er dann - worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat - jedenfalls das hier streitgegenständlich Darlehensgeschäft stillschweigend genehmigt (§ 177 Abs. 1 BGB ; vgl. BGH NJW 1982, 1036,1037 zur Gesamtvertretung).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 2 U 32/01

    Kostenentscheidung: Änderung in der Berufungsinstanz bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2008 - 1 U 973/07
    Die Rechtskraft der Verurteilung ergreift die gegen den vormaligen Beklagten zu 1. ergangene Kostenentscheidung nämlich nur insoweit, als dieser im Rahmen seiner streitgenössischen Beteiligung endgültig unterlegen ist (BGH JurBüro 1981, 1491,1492 f.; OLG Frankfurt OLGR 2006, 416; OLG Koblenz, Urteil vom 5. November 1992 - 6 U 1590/90 - = JurBüro 1993, 115,116; Herget in Zöller aaO., § 97 Rn. 6 und § 100 Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 05.11.1992 - 6 U 1590/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2008 - 1 U 973/07
    Die Rechtskraft der Verurteilung ergreift die gegen den vormaligen Beklagten zu 1. ergangene Kostenentscheidung nämlich nur insoweit, als dieser im Rahmen seiner streitgenössischen Beteiligung endgültig unterlegen ist (BGH JurBüro 1981, 1491,1492 f.; OLG Frankfurt OLGR 2006, 416; OLG Koblenz, Urteil vom 5. November 1992 - 6 U 1590/90 - = JurBüro 1993, 115,116; Herget in Zöller aaO., § 97 Rn. 6 und § 100 Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 20.02.2008 - 1 U 638/07

    Ausgleichsansprüche der Gesellschafter untereinander nach Auflösung einer

    Die Akte Oberlandesgericht Koblenz - 1 U 973/07 - war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Senat ist in jenem Parallelverfahren, auf das sich beide Parteien ausdrücklich bezogen haben und das auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat war, zum nämlichen Beweisergebnis gelangt (Urteil vom 13. Februar 2008 - 1 U 973/07 -).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2021 - 4 U 14/20

    1. Die Frage, ob dem im Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten regulierenden

    Der Verteilung der (gerichtlichen und außergerichtlichen) Kosten des Rechtsstreits am Maßstab des nunmehr im Berufungsverfahren gefundenen - endgültigen - Ergebnisses steht es nicht entgegen, dass der frühere Beklagte zu 1 bereits vor der streitigen Verhandlung im ersten Rechtszug aus dem Prozess ausgeschieden war und demzufolge im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1981 - VI ZR 35/79; OLG Koblenz, Urteil vom 13.2.2008 - 1 U 973/07, juris Rn. 24; Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 100 Rn. 37).
  • OLG Koblenz, 07.10.2011 - 1 U 102/11

    Risikobehafte Baumaßnahme ist sorgfältig zu planen!

    Bei der Verteilung der der (gerichtlichen und außergerichtlichen) Kosten des Rechtsstreits am Maßstab des nunmehr im Berufungsverfahren gefundenen Ergebnisses war die unterschiedliche Beteiligung der Beklagten am Berufungsverfahren zu berücksichtigen (Kostentrennung; vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 1 U 973/07 BeckRS 2008, 19978; Jaspersen/Wache in: BeckOK ZPO, Ed. 1 [Stand: Juni 2011] § 100 Rn. 7).
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