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   OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08   

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https://dejure.org/2008,10288
OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08 (https://dejure.org/2008,10288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2008 - 14 W 81/08 (https://dejure.org/2008,10288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 14 W 81/08 (https://dejure.org/2008,10288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit des Privatgutachtens eines Haftpflichtversicherers; Prozessbezogenheit eines Sachverständigengutachtens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91; ZPO § 96
    Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verdacht des Versicherungsbetrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 96
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer eingeholten Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 472
  • VersR 2008, 802
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08
    Seine Prozessbezogenheit wäre schon zu bejahen gewesen, wenn im Zeitpunkt seiner Erstellung eine bloße Klageandrohung vorgelegen hätte (BGH NJW 2006, 2415, 2416).

    Kam aber ein Versicherungsbetrug in Betracht, durfte sich die Beklagte zu 3) grundsätzlich sachverständiger Hilfe bedienen, um im Rechtsstreit vorzutragen, und brauchte sich nicht darauf verweisen zu lassen, eine gerichtliche Beweiserhebung abzuwarten (BGH NJW 2006, 2415, 2416).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08
    a) Das Gutachten war, obgleich es schon vor Klageerhebung in Auftrag gegeben wurde, prozessbezogen, weil es erst danach gefertigt wurde (BGH NJW 2003, 1398, 1399).
  • OLG Koblenz, 13.04.2017 - 14 W 161/17

    Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Eine auf Schadensersatz in Anspruch genommene Partei hat ihre Einstandspflicht nämlich in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen, so dass die durch die vorprozessuale Einholung eines Privatgutachtens entstehenden Kosten nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie unmittelbar prozessbezogen und zugleich erforderlich sind (BGH MDR 2009, 231; BGH NJW-RR 2009, 422; BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss v. 10.10.2016, 14 W 537/16; Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10).
  • OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08

    Geltendmachung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237; Senat VersR 2008, 802 ) können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten zur Abwehr eines

    Allerdings wird die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen ihrem Entstehen und einem nachfolgenden Rechtstreit in Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme durch die Gegenseite aufdrängte (BGH MDR 2009, 232 ; BGH VersR 2009, 563 ; Senat MDR 2008, 472 ).
  • OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 6 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von der im Verkehrsunfallprozess verklagten

    b) Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zudem die von der Klagepartei - und früher auch teilweise in der Rechtsprechung - vertretene Auffassung, die Kosten eines Privatgutachtens seien nur dann erstattungsfähig, wenn es den Verlauf des Rechtsstreits ersichtlich zugunsten der das Privatgutachten vorlegenden Partei beeinflusst habe (siehe dazu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2008 - 14 W 81/08, juris Rn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 06.12.2004, juris Rn. 4; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084; vgl. mit anderer Tendenz noch BGH, Beschlüsse vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02, juris Rn. 1 i.V.m. Rn. 9 und vom 14.10.2008 - VI ZB 16/08, juris Rn. 9), nicht mehr haltbar.
  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 6 W 89/20
    (1) Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die früher in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht mehr haltbar, wonach stets eine - vorliegend nicht erfolgte - Vorlage des betreffenden Privatgutachtens im Prozess erforderlich sei, weil dafür abgerechnete Kosten nur erstattungsfähig seien, wenn das Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zugunsten der das Gutachten vorlegenden Partei beeinflusst habe (siehe dazu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 14 W 81/08, juris Rn. 6; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2004, juris Rn. 4; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084; vgl. mit anderer Tendenz auch noch BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, juris Rn. 1 i.V.m. Rn. 9 und vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08, juris Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten eines

    Kam ein Versicherungsbetrug in Betracht, durfte sich die Beklagte zu 2) grundsätzlich sachverständiger Hilfe bedienen, um im Rechtsstreit vorzutragen, und brauchte sich nicht darauf verweisen zu lassen, eine gerichtliche Beweiserhebung abzuwarten (BGH NJW 2006, 2415; Senat v. 13.02.2008, 14 W 81/08).
  • OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10

    Zivilprozess - Kosten für vorprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 21.07.2011 - 14 W 399/11

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Hier fällt ins Gewicht, dass die Detektei bereits mehrere Monate vor Erhebung der Klage tätig wurde und eine Klageandrohung seinerzeit nicht im Raum stand (vgl. Senat VersR 2008, 802 ).
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