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   OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88   

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https://dejure.org/1989,6679
OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88 (https://dejure.org/1989,6679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.1989 - 13 UF 148/88 (https://dejure.org/1989,6679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 1989 - 13 UF 148/88 (https://dejure.org/1989,6679)
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  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88
    Hierzu bedurfte es nach Treu und Glauben keiner Mahnung, weil er mit Schreiben seiner erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vom 2. Februar 1987 eine höhere Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (vgl. BGH, NJW 1983, 1730 und 1985, 488).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88
    Der angemessene Ehegattenunterhalt bemisst sich nach einer Quote (nach der Rechtsprechung des Senats im Jahre 1988 von 2/5 und 1989 von 3/7 des um den Kindesunterhalt - auch der Klägerin - bereinigten Nettoeinkommens des Beklagten, weil die Unterhaltsleistungen für alle Kinder die Lebensverhältnisse in der jetzigen Ehe des Beklagten mitgeprägt haben (vgl. BGH, FamRZ 87, 456 f.) also auf (2.415,-- DM - 327,-- DM - 456,-- DM) x 2/5 = gerundet 653,-- DM.
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88
    a) Zur Anspruchsmasse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (in FamRZ 1983, 578, 579 und 1988, 705, 708) die Beträge des angemessenen Unterhalts aller gleichrangigen Unterhaltsberechtigten.
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.1989 - 13 UF 148/88
    a) Zur Anspruchsmasse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (in FamRZ 1983, 578, 579 und 1988, 705, 708) die Beträge des angemessenen Unterhalts aller gleichrangigen Unterhaltsberechtigten.
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