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   OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16   

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https://dejure.org/2016,33636
OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,33636)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.04.2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,33636)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. April 2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,33636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1361 Abs 2 BGB, § 1579 Nr 1 BGB
    Trennungsunterhalt: Minderung der Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit einem neuen Partner; Berücksichtigung der Ehedauer im Rahmen der zuzumutenden Erwerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen kurzer Ehedauer; Voraussetzungen der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen kurzer Ehedauer; Voraussetzungen der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 1 ; BGB § 1579 Nr. 2
    Ausschluss des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen kurzer Ehedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen kurzer Ehedauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1938
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
    reichende Verfestigung zu schließen (vgl. BGH FamRZ 2012, 1201 [1204 Tz. 34]).

    Letzteres kann der Fall sein bei einer bereits umgesetzten gemeinsamen Lebensplanung, z.B. in Form von gemeinsamen erheblichen Investitionen in den Erwerb einer Immobilie (vgl. BGH FamRZ 2002, 810) oder bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes (vgl. BGH FamRZ 2012, 1201 [1204 Tz. 34]).

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2000 - 5 UF 28/00

    Nachehelicher Unterhalt: Betreuung eines behinderten ehegemeinsamen Kindes durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
    Die Belange eines gemeinsamen Kindes sind aber bereits dann gewahrt i.S.v. § 1579 BGB, wenn die dazu erforderlichen Mittel von anderer Seite erlangt werden können, etwa von dem leistungsfähigen nichtehelichen Partner, in Form von Sachleistungen oder sonstigen Vorteilen aus dem Zusammenleben (vgl. BGH FamRZ 1989, 1279 Tz. 14 und OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 833 sowie Palandt/Brudermüller aaO.).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
    Unzutreffend geht die Antragstellerin davon aus, dass das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB einen gemeinsamen Hausstand voraussetzt, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel als ein typisches Anzeichen hierfür angesehen wird (vgl. BGH FamRZ 2011, 1498 Tz. 26).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
    Letzteres kann der Fall sein bei einer bereits umgesetzten gemeinsamen Lebensplanung, z.B. in Form von gemeinsamen erheblichen Investitionen in den Erwerb einer Immobilie (vgl. BGH FamRZ 2002, 810) oder bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes (vgl. BGH FamRZ 2012, 1201 [1204 Tz. 34]).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
    Die Belange eines gemeinsamen Kindes sind aber bereits dann gewahrt i.S.v. § 1579 BGB, wenn die dazu erforderlichen Mittel von anderer Seite erlangt werden können, etwa von dem leistungsfähigen nichtehelichen Partner, in Form von Sachleistungen oder sonstigen Vorteilen aus dem Zusammenleben (vgl. BGH FamRZ 1989, 1279 Tz. 14 und OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 833 sowie Palandt/Brudermüller aaO.).
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