Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6381
OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01 (https://dejure.org/2002,6381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 U 504/01 (https://dejure.org/2002,6381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 U 504/01 (https://dejure.org/2002,6381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds wegen eines Unfalls beim Fallschirmspringen; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch Unterlassen; Umfang der allgemeinen Sicherungspflichten eines Sportlehrers gegenüber seinem Schüler; Kriterien für die Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 7; BGB § 254 § 823 Abs. 1
    Hinweispflichten einer Fallschirmspringschule auf ungeeignete Ausrüstung von Schülern; Wirksamkeit eines formularmäßigen, umfassenden Haftungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strenge Aufklärungspflichten bei Fallschirmspringerkurs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Sie kann nicht auf dem Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Restbestand zurückgeführt werden, mit dem sie nicht in Widerspruch zu §§ 9 - 11 AGBG steht (vgl. ausführlich BGH NJW 1986, 1610 /1612; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 1990, 1405 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 353/88

    Fahrerlehrgangsveranstaltung; Rennveranstaltung; Öffentlicher Verkehrsraum;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Sie kann nicht auf dem Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Restbestand zurückgeführt werden, mit dem sie nicht in Widerspruch zu §§ 9 - 11 AGBG steht (vgl. ausführlich BGH NJW 1986, 1610 /1612; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 1990, 1405 ).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Ist demnach die "äußere" Sorgfalt verletzt, kann auf die Verletzung der "inneren" Sorgfalt, d.h. auf das Verschulden in Form von Fahrlässigkeit geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1986, 2757 /2758).
  • BGH, 12.03.1985 - VI ZR 182/83

    Versagung der Einstandspflicht einer Feuerversicherung wegen Mitverschuldens des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Haftungsbegrenzungen und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit gelten nicht nur für vertragliche Schadensersatzansprüche, sondern grundsätzlich auch für deliktische und zwar auch dann, wenn sie nicht mit vertraglichen Schadensersatzansprüchen konkurrieren (vgl. BGHZ 100, 184 ; BGH VersR 1985, 595 ).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 278/96

    Begriff der nahestehenden Person

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Ist es, wie hier, Pflicht der fachkundigen Ausbildungsleiterin gewesen, den Kläger durch Aufklärung vor Schaden zu bewahren, kann ihm nicht ein Mitverschulden angerechnet werden, weil er eine Gefahr, zu deren Vermeidung ein "Fachmann" herangezogen war, bei genügender Sorgfalt selbst hätte erkennen und abwenden können ( BGH WM 1998, 304 ).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 504/01
    Damit gestanden die Beklagten den entsprechenden Vortrag des Klägers zur Auslösung und zum anfänglichen Hergang des Unfalls zu, so dass diese Umstände keines Beweises bedurften und die Beklagten an ihre Erklärung prozessual gebunden waren ( § 288 ZPO ; vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113 ).
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer

    c) Dies gilt auch, soweit dieser Haftungsausschluss sich - wie hier vom Beklagten zu 1 behauptet - über den Betreiber und seine Erfüllungsgehilfe hinaus auch auf die Haftung im Verhältnis der Kunden untereinander erstrecken sollte (vgl. Wurmnest in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2022, § 309 Nr. 7 Rn. 10; Coester-Waltjen in Staudinger (2022) BGB § 309 Nr. 7 Rn. 21; siehe bspw. zu einem Haftungsausschluss eines Rennveranstalter, der die Haftung zwischen den Teilnehmern ausschloss: OLG Dresden Beschl. v. 20.6.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 = juris Rn. 16, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB nicht eingehalten waren; OLG Karlsruhe Urt. v. 27.1.2014 - 1 U 158/12, NJW-RR 2014, 692 = juris Rn. 63, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB eingehalten waren; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1251; a. A. Weiler in beck-online.GK (Stand: 01.01.2023), § 309 Nr. 7 Rn. 78 ff., der aber über § 307 BGB zum gleichen Ergebnis kommen dürfte) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht