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   OLG Koblenz, 13.07.2006 - 10 U 803/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11197
OLG Koblenz, 13.07.2006 - 10 U 803/05 (https://dejure.org/2006,11197)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2006 - 10 U 803/05 (https://dejure.org/2006,11197)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 10 U 803/05 (https://dejure.org/2006,11197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobfahrlässige Unkenntnis des Fehlens der Empfangszuständigkeit eines Versicherungsagenten für eine Kündigung bei Erkennen der Beschränkung durch sorgfältige Lektüre der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB); Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls

  • Judicialis

    ZPO § 138; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 47

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 47; MBKK 94 § 13; MBKK 94 § 16
    Voraussetzungen für grob fahrlässige Unkenntnis des VN von der fehlenden Empfangszuständigkeit des Agenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138; ZPO § 522 Abs. 2; VVG § 47
    Grobfahrlässige Unkenntnis des Versicherungsnehmers von beschränkter Vertretungsmacht des Versicherungsvermittlers trotz Erhalt der Versicherungsbedingungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 10 U 803/05
    Insbesondere stellt die im Hinweisbeschluss dargestellte Beurteilung der Rechtslage unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. März 1999 (BGH VersR 1999, 710) keine - wie die Klägerseite einwendet - Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung dar: Der Senat hat sich gerade auf die vom Bundesgerichtshof entwickelten Gedanken gestützt und diese unter Berücksichtigung der in der Berufungsinstanz maßgeblichen Tatsachenfeststellung des Landgerichtes auf den vorliegenden Fall im Einzelnen angewendet.

    Gleichwohl sind auch hier, wie stets, die Umstände des Einzelfalles für die abschließende Bewertung maßgeblich - worauf auch der Bundesgerichtshof in der im Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung (VersR 1999, 710 ff.) hinweist.

  • KG, 04.12.2013 - 24 W 92/13

    Abschluss eines Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren: Ablehnung der

    Dieser Streit ist daher in einem neuen ordentlichen Erkenntnisverfahren auszutragen (ganz herrschende Auffassung, vgl. zu Vorstehendem OLG Köln MDR 1971, 671; OLG Hamm MDR 1980, 1019; OLG Koblenz OLGR 2007, 313; OLG Rostock, Urteil vom 19.7.1995 - 2 U 22/95; Urteil vom 16.6.2010 - 1 U 13/10; MünchKomm-ZPO/Drescher, a.a.O., vor §§ 916ff. Rdn. 24; PG/Scheich, a.a.O. § 794 Rdn. 26; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 794 Rdn. 21 mit Fn. 84; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., vor § 916 Rdn. 25; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O. § 794 Rdn. 63; Wieczorek/Schütze/Paulus; ZPO, 3. Aufl., § 794 Rdn. 61; Zöller/Greger, a.a.O., § 794 Rdn. 15d; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 794 Rdn. 15).
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