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   OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15   

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https://dejure.org/2015,33975
OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15 (https://dejure.org/2015,33975)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2015 - 5 U 282/15 (https://dejure.org/2015,33975)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 5 U 282/15 (https://dejure.org/2015,33975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung bei Eingliederung einer Knieprothese; Umfang der Aufklärungspflicht bei einem noch unerprobten Spezialimplantat

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung bei Implantation einer Standard-Knieprothese trotz Nickelallergie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung bei Eingliederung einer Knieprothese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärungsmangel bei Wahl des Prothesenmaterials und hypothetische Einwilligung des Patienten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungsmangel bei Wahl des Prothesenmaterials und hypothetische Einwilligung des Patienten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 107 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärungsmangel bei Wahl des Prothesenmaterials/Hypothetische Einwilligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 2015, 74; BGH VersR 1992, 960 ; BGH VersR 1994, 1302 , jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15
    Der Einwand der Behandlungsseite, der Patient hätte sich einem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich (BGH NJW 1984, 1397).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 2015, 74; BGH VersR 1992, 960 ; BGH VersR 1994, 1302 , jeweils mwN).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 2015, 74; BGH VersR 1992, 960 ; BGH VersR 1994, 1302 , jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15
    Dieser Grundsatz gilt sowohl bei der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht über die Risiken eines Eingriffs wie auch über bestehende Behandlungsalternativen, d.h. der Selbstbestimmungsaufklärung (vgl. zu allem aktuell BGH VersR 2012, 491).
  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und

    Demgemäß hätte der Kläger darzulegen und zu beweisen gehabt, dass er bei pflichtgemäßer Aufklärung eine Titanprothese gewählt hätte und dann die geltend gemachten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht eingetreten bzw. beseitigt worden wären (BGH, MedR 2012, 456, 458; OLG Koblenz, Urt. v. 13.07.2015, Az. 5 U 282/15, Rn. 19).
  • LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es hierfür, wenn der Patient einsichtig macht, dass ihn die Frage nach dem Für und Wider des ärztlichen Eingriffs - aus ex ante-Sicht (vgl. OLG Koblenz, MDR 2015, 1420) - ernsthaft vor die Entscheidung gestellt hätte, ob er zustimmen soll oder nicht (vgl. BGH, NJW 2007, 2767).
  • LG Aurich, 05.02.2019 - 5 O 606/17
    Demgemäß hätte die Klägerin darzulegen und zu beweisen gehabt, dass sie bei pflichtgemäßer Aufklärung eine Titanprothese gewählt hätte und dann die geltend gemachten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht eingetreten bzw. beseitigt worden wären (BGH, MedR 2012, S. 456, 458 [BGH 07.02.2012 - VI ZR 63/11] ; OLG Koblenz, Urteil vom 13.07.2015, Az. 5 U 282/15 , Rdnr. 19).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

    Demgemäß hätte die Klägerin darzulegen und zu beweisen gehabt, dass sie bei pflichtgemäßer Aufklärung eine Titanprothese gewählt hätte und dann die geltend gemachten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht eingetreten bzw. beseitigt worden wären (BGH, MedR 2012, S. 456, 458 [BGH 07.02.2012 - VI ZR 63/11] ; OLG Koblenz, Urteil vom 13.07.2015, Az. 5 U 282/15 , Rdnr. 19).
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