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   OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 Ss Bs 68/09   

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https://dejure.org/2010,15450
OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 Ss Bs 68/09 (https://dejure.org/2010,15450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2010 - 2 Ss Bs 68/09 (https://dejure.org/2010,15450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 2 Ss Bs 68/09 (https://dejure.org/2010,15450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 118 Abs 1 OWiG, Art 5 Abs 1 GG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hissen der Reichskriegsflagge als grob ungehörige Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob ungehörige Handlung i.S.d. § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 118 Abs. 1
    Grob ungehörige Handlung i.S. von § 118 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit des Hissens der "Reichskriegsflagge”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Hissens der "Reichskriegsflagge"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Da das Hissen der Fahne als Meinungsäußerung dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 71, 108, 114; BVerfG NJW 2001, 2069, 2071), muss die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auch bei der Auslegung der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG Berücksichtigung finden.

    Grundsätzlich bilden gemäß Art. 5 Abs. 2 GG die Strafgesetze, die zum Rechtsgüterschutz ausnahmsweise bestimmte geäußerte Inhalte verbieten, wie allgemein §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Verleumdung) und speziell im Bereich politischer Auseinandersetzungen etwa § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder §§ 90a, b StGB (Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole oder von Verfassungsorganen) erlassen worden sind, die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2071).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung nicht auf der bloßen Äußerung der Inhalte beruht, sondern auf besonderen, beispielsweise provokativen oder aggressiven, das Zusammenleben der Bürger konkret beeinträchtigenden Begleitumständen (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2071).

  • KG, 11.05.1987 - Ws (B) 60/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Der Vorsatz, für den bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. Göhler a.a.O. § 118 Rdnr. 16), muss sich auf alle Tatumstände, aus denen sich die Eignung zur Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit ergibt, erstrecken (vgl. KG NStZ 1987, 467).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Dies kann etwa der Fall sein,wenn die Fahne an einem bestimmten Tag, dem ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, wie etwa der 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, gehisst wird (vgl. BVerfG NJW 2001, 1409).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Unterhalb dieser strafrechtlichen Schwelle kommt der öffentlichen Ordnung als der Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets anzusehen sind (vgl. BVerfGE 69, 315, 352), nur unter bestimmten Voraussetzungen eine das Meinungsäußerungsrecht begrenzende Funktion zu.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Da das Hissen der Fahne als Meinungsäußerung dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerfGE 71, 108, 114; BVerfG NJW 2001, 2069, 2071), muss die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auch bei der Auslegung der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 118 Abs. 1 OWiG Berücksichtigung finden.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Vielmehr ist sie als "Kampfsymbol" militärischen Ursprungs nach dem Jahre 1945 und gehäuft in jüngerer Zeit vornehmlich von nationalistisch und rassistisch gesinnten, von zu Gewalt bereiten Gruppierungen in der Öffentlichkeit missbraucht worden (vgl. OVG Münster NJW 1994, 2909, 2910; Brandenburgisches OLG NJW 2002, 1440 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1994 - 5 B 193/94

    Vorläufiger Rechtsschutz; Ordnungsbehördliches Verbot; Reichskriegsflagge

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09
    Vielmehr ist sie als "Kampfsymbol" militärischen Ursprungs nach dem Jahre 1945 und gehäuft in jüngerer Zeit vornehmlich von nationalistisch und rassistisch gesinnten, von zu Gewalt bereiten Gruppierungen in der Öffentlichkeit missbraucht worden (vgl. OVG Münster NJW 1994, 2909, 2910; Brandenburgisches OLG NJW 2002, 1440 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 2 Ss OWi 506/17

    Beleidigung durch Aussage A.C.A.B (all cops are bastards)

    Die dabei bisher in den Blick genommenen Konstellationen haben gemeinsam, dass die Beeinträchtigung der Allgemeinheit nicht auf der bloßen Äußerung der Inhalte beruhen darf (vgl. BVerfG NJW 2017, 2607 [BVerfG 13.06.2017 - 1 BvR 2832/15] "geringen Aussagegehalts"), sondern das Handeln des Täters auf besondere, provokative oder aggressive, das Zusammenleben der Bürger konkret beeinträchtigende Begleitumstände beruht und es dem Täter genau darauf ankommt (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2071 [BVerfG 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2010, 2 SsBs 68/09; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2015, 2 Ss OWi 163/15).
  • OLG Hamm, 30.06.2017 - 1 RBs 60/17

    Rechtlicher Hinweis; Verletzung rechtlichen Gehörs; grob ungehörige Handlung;

    Die Verteidigung hat hierzu vorgetragen, die Betroffene hätte im Fall eines entsprechenden Hinweises - zutreffend - geltend gemacht, dass eine fahrlässige Begehungsweise im Hinblick auf die Vorschrift des § 118 OWiG nicht möglich ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 2 SsBs 68/09 -, juris).
  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

    Zwar hat das Oberlandesgericht Koblenz in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss entschieden, dass das Hissen der Reichskriegsflagge im Einzelfall einen Verstoß gegen § 118 OWiG und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09 -, juris Rn. 4 ff.).
  • LG Kleve, 29.04.2021 - 120 Qs 14/21

    Billigung von Straftaten, NSU, Reichskriegsflagge, Paulchen Panther

    Zwar ist das Führen der 1867 bis 1921 offiziellen deutschen Kriegsflagge grundsätzlich nicht strafbar (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2010 - 2 Ss Bs 68/09; OVG Münster, Beschluss vom 22.06.1994 - 5 B 193/94), da sie - anders als die mit einem Hakenkreuz versehene Reichskriegsflagge der NS-Diktatur - keine verfassungswidrige Organisation symbolisiert und auch kein Symbol für die im 2. Weltkrieg begangenen Völkermorde ist.
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