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   OLG Koblenz, 14.01.2011 - 10 U 239/10   

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https://dejure.org/2011,16840
OLG Koblenz, 14.01.2011 - 10 U 239/10 (https://dejure.org/2011,16840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2011 - 10 U 239/10 (https://dejure.org/2011,16840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 10 U 239/10 (https://dejure.org/2011,16840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 83 VVG, § 90 VVG, Nr A.2.16.1 AKB 2008, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Fehlerhafte Zuweisung an unzuständige Kammer wegen fehlerhafter Sachgebietseinordnung; Aufwendungsersatzanspruch bei nächtlichem Brems- und Ausweichmanöver vor einem herannahenden Fuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Abgabe nach Terminsbestimmung oder Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens als Verstoß gegen den gesetzlichen Richter; Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Rettungshandlung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 90; VVG § 83 Abs. 1 S. 1
    Die Maßgeblichkeit des Verschuldensgrades gilt auch beim Aufwendungsersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Abgabe nach Terminsbestimmung oder Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens als Verstoß gegen den gesetzlichen Richter; Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Rettungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21

    Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten

    Ersatzfähig sind danach insbesondere die Folgen von Fahrmanövern, die der jeweilige Fahrer nach den Umständen, insbesondere zur Vermeidung des Versicherungsfalls "Zusammenstoß mit Tieren", für erforderlich halten durfte (OLG Koblenz, VersR 2012, 54; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., A.2.2.1 AKB Rn. 70).

    Der Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers setzt voraus, dass die Aufwendungen entweder schon objektiv erforderlich gewesen sind oder dass der Versicherungsnehmer den Umständen nach jedenfalls von der Gebotenheit ausgehen durfte (§ 83 Abs. 1 S. 1 VVG), wobei ein Irrtum über die Gebotenheit nach herrschender Meinung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit schadet (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; OLG Koblenz, VersR 2012, 54; vgl. Beckmann in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 15 Rdn. 89; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 83 Rn. 57 f.; Looschelders, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 83 Rn. 22).

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.06.2014 - 8 O 9666/13

    Kfz-Kaskoversicherung - Ausweichen auf Autobahn be Schnee

    In diesem Zusammenhang wäre tatsächlich danach zu fragen, ob ein Irrtum über das Bestehen, den Beginn, die Tauglichkeit oder die Angemessenheit einer Rettungsmaßnahme grob fahrlässig zustande kam (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1996 - IV ZR 321/95, r+s 1997, 98 zu §§ 62, 63 VVG a.F. und OLG Koblenz r+s 2012, 67).
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