Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 27 VollstrZustÜbk, Art 28 VollstrZustÜbk, Art 33 VollstrZustÜbk, Art 34 VollstrZustÜbk, Art 46 VollstrZustÜbk
Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung einer in Dänemark ergangenen Entscheidung; Anforderungen an die Zustellung; Annahmebereitschaft bei Bitte des Empfängers um Übersendung der Urkunde in deutscher Sprache; Nachholung fehlender Zustellung während des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel bei der im Versäumnisverfahren ergangenen Entscheidung eines europäischen Gerichts; Wirksamkeit der Zustellung der Entscheidung eines dänischen Gerichts; Zulässigkeit einer vereinfachten Zustellung im ...
- Judicialis
EuGVÜ Art. 47 Nr. 1; ; AusfG zum Haager Übereinkommen § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines in Dänemark ergangenen Versäumnisurteils - Zustellung der Entscheidung; Annahmebereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.11.2006 - 1 O 444/06
- OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 26.06.2009 - 2 U 212/09
Vollstreckbarkeitserklärung hinsichtlich eines dänischen Versäumnisurteils
2) Die Übergangsbestimmung des Art. 9 Abs. 2 a) des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.11.2005 greift nur für Konstellationen, in denen Klagen im Ursprungsmitgliedstaat vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens erhoben worden sind, und nach diesem Zeitpunkt, d.h. nach dem 01.07.2007, erlassene Urteile gemäß dem Abkommen jedoch anerkannt und vollstreckt werden sollen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.06.2007 - 2 U 219/07 - OLGR 2007, 797).Vorliegend ist das Versäumnisurteil aber bereits im April 2007, d.h. vor dem Inkrafttreten des Abkommens, ergangen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14.06.2007 - 2 U 219/07 - OLGR 2007, 797) .
Das zuzustellende Schriftstück war auch in deutscher Sprache abgefasst, wie es § 3 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ i.V.m. § 3 der deutsch-dänischen Vereinbarung vom 15.06.1910 (vgl. Abdruck in der maßgeblichen Fassung bei Schlosser Art. 24 HZÜ, Senatsbeschluss vom 14.06.2007, OLGR 2007, 797) verlangen.