Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.08.2003 - 7 WF 396/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsanspruch des privilegiert volljährigen Kindes; Keine entsprechende Anwendung der Regelbetragsverordnung; Erfüllen der Erwerbsobliegenheit durch Ausübung einer vollschichtigen Haupttätigkeit; Rangverhältnis zu minderjährigen Geschwistern; Abziehbarkeit nur des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unterhaltsanspruch eines privilegiert volljährigen Kindes
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach - 9 F 489/02
- OLG Koblenz, 14.08.2003 - 7 WF 396/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 829
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 4 UF 278/99
Unterhalt - Haftungsquote - angemessener Eigenbedarf und vorrangige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 12.02.1999 - 13 UF 292/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87
Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 01.09.1998 - 1 UF 56/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01
Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 22.05.2006 - 6 WF 302/05
Kindesunterhalt: Aufwendungen für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht kein …
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer zusätzlichen Nebentätigkeit kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Aufnahme einer solchen Tätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen (OLG Koblenz FamRZ 2004, 829, 830; KG FamRZ 2003, 1208, 1209). - OLG Saarbrücken, 16.06.2006 - 6 UF 105/05
Zur Barunterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber volljährigen Kindern
Die Ermittlung der Haftungsquote geschieht dann in der Weise, dass auf Seiten des Beklagten in die Anteilsberechnung nur der prozentuale Anteil seines (nach Abzug des Selbstbehalts verbleibenden) Einkommens eingestellt wird, der dem Anteil des auf die Klägerin entfallenden Bedarfs am Gesamtunterhaltsbedarf aller gleichrangiger Kinder entspricht (…vgl. BGH, a.a.O.;… Saarländisches Oberlandesgericht a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 829;… Schwab/Borth, a.a.O., Rz. 169).