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   OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21   

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OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 (https://dejure.org/2022,11601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 (https://dejure.org/2022,11601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 (https://dejure.org/2022,11601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 4 Anl 1 Abschn 2 Nr 3 WaffG, § 34 Abs 1 S 1 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 7 WaffG
    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein "Überlassen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe durch tatsächliche Gewalteinräumung Unbeachtlichkeit des Eintritts von Gefahr bei § 52 WaffG als abstraktes Gefährdungsdelikt Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Überlassung einer Waffe Strafrahmenverschiebung bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Unter einem Überlassen ist demnach jedenfalls jede mit der Übertragung des unmittelbaren Besitzes verbundene Einräumung der tatsächlichen Möglichkeit zu verstehen, über einen Gegenstand nach eigener Entschließung zu verfügen (vgl. BGH, 1 StR 5/74 v. 29.10.1974 - BGHSt 26, 12), wobei es gleichgültig ist, ob die Verfügungsmöglichkeit dauernd oder nur vorübergehend - wie etwa bei der Leihe - besteht (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; RG, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 171, 175 f.).

    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

  • OLG Hamm, 06.08.1980 - 6 Ss OWi 1327/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Selbst ein ausdrückliches Untersagen der - anderweitigen - Verwendung wäre unerheblich (vgl. OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77

    Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

    Ob eine bestimmte Handlung - über den durch den BGH entschiedenen Fall der Übergabe einer Waffe an eine Vertrauensperson der Polizei (vgl. BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456; MüKoStGB/ Heinrich, a.a.O., § 52 Rn. 86) hinaus - nach Sinn und Zweck des Gesetzes aus dem Anwendungsbereich eines abstrakten Gefährdungsdelikts herausfällt, wenn sie nach den konkreten Umständen des Einzelfalles absolut ungeeignet ist, das betroffene, dem Tatbestand zugrunde liegende Rechtsgut zu gefährden, kann dahinstehen.

  • BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89

    Überlassen einer Waffe durch vorübergehendes Ablegen in Reichweite eines anderen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Die Zeugin ...[A] nahm das Gewehr auch nicht etwa nach einem vorübergehenden, unbeaufsichtigten Ablegen durch den Angeklagten eigenmächtig an sich (zu einem fehlenden Überlassen in einem solchen Fall BGH, VI ZR 297/89 v. 12.06.1990 - NJW-RR 1991, 24), sondern erhielt es unmittelbar von ihm ausgehändigt.
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Denn angesichts der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden hohen Anforderungen (vgl. BGH, 2 StR 246/20 v. 18.11.2020 - NStZ 2022, 30) und des Umstands, dass der Angeklagte damals sowohl Inhaber eines Jagdscheines als auch einer waffenrechtlichen Erlaubnis war, was entsprechende Sachkunde voraussetzt, kann der Senat ausschließen, dass der Irrtum vorliegend mit der Folge der fehlenden Schuld (§ 17 StGB) unvermeidbar war.
  • RG, 23.05.1932 - III 235/32

    1. Zum Begriff des "Erwerbens" von Schußwaffen i. S. des § 10 des SchußwG. 2.

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Das Überlassen stellt insofern das Gegenstück zum Erwerb dar (vgl. BayObLG, RReg. 4 St 108/76 v. 30.12.1976 - NJW 1977, 1737; RG, III 235/32 v. 23. Mai 1932 - RGSt 66, 249, 250), das Überlassen des einen setzt das Erwerben des anderen voraus (vgl. BayObLG, a.a.O.; MüKoStGB/Heinrich, 3. Auflage 2018, § 1 WaffG Rn. 174 f.).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    13 Aber auch der Begründung eines unmittelbaren Besitzes durch den Erwerber bedarf es für die Annahme eines Überlassens bzw. Erwerbs nicht, es genügt vielmehr die Begründung einer Besitzdienerschaft (vgl. BayObLG, a.a.O. für die kurzzeitige Übergabe der Waffe zum Abgeben von Schüssen; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 159, 171; offen gelassen, aber wohl dazu tendierend BGH, 3 StR 38/00 v. 24.05.2000 - NStZ 2000, 541).
  • BayObLG, 30.12.1976 - RReg. 4 St 108/76

    Überlassen einer Schußwaffe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Das Überlassen stellt insofern das Gegenstück zum Erwerb dar (vgl. BayObLG, RReg. 4 St 108/76 v. 30.12.1976 - NJW 1977, 1737; RG, III 235/32 v. 23. Mai 1932 - RGSt 66, 249, 250), das Überlassen des einen setzt das Erwerben des anderen voraus (vgl. BayObLG, a.a.O.; MüKoStGB/Heinrich, 3. Auflage 2018, § 1 WaffG Rn. 174 f.).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte -

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02

    Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

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