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   OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07   

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https://dejure.org/2007,7512
OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Rechtshilfegesuchs; Ungenügende Konkretisierung des Beweisthemas; Willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung

  • Judicialis

    GVG § 158 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 375

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Rechtshilfeersuchens bei "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kommissarische Zeugenvernehmung im Bauprozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 20.12.1974 - 4 SmA 7/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).

    Es mag fraglich erscheinen, ob ein Rechtshilfeersuchen wegen ungenügender Konkretisierung des Beweisthemas als verboten anzusehen ist oder ob der Rechtshilferichter ein solches Ersuchen wegen "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses ablehnen kann (OLG Koblenz NJW 1975, 1036).

    Es ist einzuräumen, dass eine übermäßige Einengung und Konkretisierung der Beweisfragen geeignet ist, die Beweiserhebung zu sehr auf Einzelfragen zu beschränken und so den Vorgang in seinem Ablauf und Zusammenhang zu verdunkeln (so schon der Senat im Beschluss vom 20.12.1974 - 4 SmA 7/74 = NJW 1975, 1036 für die Frage nach der Ursache und dem Hergang eines örtlich und zeitlich bestimmten Verkehrsunfallereignisses).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1967 - 19 W 7/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 20 W 510/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.

    Eine willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme auf das ersuchende Gericht liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der ersuchende Richter in seinem Gesuch oder auf die Gegenvorstellung des ersuchten Richters nicht zumindest mit den tragenden Voraussetzungen und den Ausschlussgründen für eine Beauftragung eines ersuchten Richters auseinandersetzt, es sei denn die Zulässigkeit des Rechtshilfegesuches liegt auf der Hand (OLG Koblenz v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2008 - 13 W 58/08

    Rechtshilfe: Ablehnung durch das ersuchte Gericht wegen Erforderlichkeit einer

    Hiernach darf es das Ersuchen um Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ablehnen (OLG Koblenz Baurecht 2007, 934).
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