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   OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18   

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https://dejure.org/2019,7070
OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18 (https://dejure.org/2019,7070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2019 - 4 U 979/18 (https://dejure.org/2019,7070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2019 - 4 U 979/18 (https://dejure.org/2019,7070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflicht: Ein Knallkörper im Geschenk

  • versr.de (Kurzinformation)

    Explosive Geburtstagsüberraschung - Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei explodierendem Geschenk!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geschenke zum Geburtstag sind normalerweise ungefährlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Koblenz, 09.07.2018 - 15 O 276/17

    Zur Haftung beim Auspacken eines "explosiven" Geschenks

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18
    15 O 276/17 LG Koblenz.

    Der Senat beabsichtigt nach Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 9.7.2018, Az. 15 O 276/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 9.7.2018, Az. 15 O 276/17, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18
    Ist die hiernach objektiv erforderliche Sorgfalt nicht gewahrt, so kann sich der zu ihrer Einhaltung Verpflichtete nur in Ausnahmefällen darauf berufen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben (BGH, NJW 1994, 2232, 2233).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18
    § 830 Abs. 1 S. 2 BGB will dem Geschädigten nur Beweisschwierigkeiten zur Kausalität in Fällen des Zusammenwirkens abnehmen, bei denen sich mehrere Personen deliktisch in dem Sinne verhalten haben, dass bis auf die Ursächlichkeit für den Verletzungserfolg sämtliche haftungsbegründenden Voraussetzungen erfüllt sind (BGH, NJW 1989, 2943, 2944).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2019 - 4 U 979/18
    Soweit die Anforderungen an den Anbeweis in Fällen der Beweisnot im Interesse der "Waffengleichheit" gesenkt werden oder gar auf das Erfordernis des Anbeweises verzichtet werden soll (Zöller/Greger, 32. Aufl., ZPO, § 448 Rn. 4a; BVerfG, NJW 2001, 2531, 2532), liegt eine solche Konstellation hier nicht vor.
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