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   OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Ss 27/03   

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https://dejure.org/2003,13283
OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Ss 27/03 (https://dejure.org/2003,13283)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2003 - 1 Ss 27/03 (https://dejure.org/2003,13283)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 1 Ss 27/03 (https://dejure.org/2003,13283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Atypisches abstraktes Gefährdungsdelikt mit Teilkonkretisierung ; Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ; Abstellen von abgemeldetem PKW auf Privatgrundstück; Umweltgefährdung durch PKW-Betriebsstoffe; Täterbegriff des § 326 StGB

  • Judicialis

    StGB § 326 I Nr. 4 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4a
    Abfall, Autowrack, Feststellungen, reale Gefahr

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Ss 27/03
    Täter eines Vergehens nach § 326 Abs. 1 StGB kann entweder der Entsorgungspflichtige selbst oder derjenige sein, der - wie etwa ein gewerblicher Abfallentsorger - mit Tatherrschaft eine der genannten Entsorgungshandlungen vornimmt oder vornehmen lässt (BGH StV 95, 135).
  • OLG Schleswig, 20.05.1997 - 2 Ss 334/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Ss 27/03
    Fehlt es an einer realen Gefahr, so ist nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht einschlägig (wobei einige Oberlandesgerichte dann schon die objektive Abfalleigenschaft eines Autowracks verneinen; s. z. B. OLG Schleswig NStZ 97, 546 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.02.2008 - 2 Ss 138/08
    Da speziell Altfahrzeuge überwiegend aus Materialien bestehen, denen die Eignung im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift fehlt, unterfallen sie der Strafvorschrift in der Regel nur dann, wenn sich in ihnen noch Betriebsflüssigkeiten befinden und aufgrund von Beschädigungen, Korrosion oder sonstigen Anzeichen an Behältern, Leitungen oder Dichtungen die reale und gegenwärtige Gefahr eines unkontrollierten Austretens besteht, die der Tatrichter konkret zu belegen hat (vgl. OLG Celle in NStZ 1996, 191 [OLG Celle 02.11.1995 - 3 Ss 144/95]; OLG Braunschweig, a.a.O.; OLG Koblenz, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 Ss 27/03 - ).

    Undichtigkeiten usw., die die reale Gefahr des Austritts von Motoröl begründen könnten, sind nicht festgestellt (vgl. dazu auch Beschluss des 1. Senats vom 15. Mai 2003 - 1 Ss 27/03 ).

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