Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 104
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erstattung der Kosten für Privatgutachten zu Fragen des Sach- und Streitstandes
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.11.2011 - 8 O 136/97
- OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer …
Die Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (Senat v. 15.05.2012, 14 W 248/12 = AGS 2013, 360). - OLG Koblenz, 21.06.2012 - 14 W 331/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten ein es Privatgutachters im Werklohnprozess
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Sammlung und Ordnung des Tatsachenstoffs Aufgabe des Bevollmächtigten ist, die mit den Gebühren nach dem RVG abgegolten werden und die nicht dadurch zu Lasten des Prozessgegners ausgeweitet werden können, dass der Anwalt die Ermittlung des von ihm zu eruierenden Tatsachenstoffes gegen Vergütung Dritten überlässt (Senat Beschluss v. 3.2.2012, 14 W 72/12; Beschluss v. 15.05.2012, 14 W 248/12; ). - LG Stuttgart, 25.10.2018 - 19 T 337/18 Jede Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2013, 205; Saarländisches OLG RuS 2012, 625 m.w.N.).