Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39704
OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22 (https://dejure.org/2022,39704)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2022 - 1 U 688/22 (https://dejure.org/2022,39704)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 1 U 688/22 (https://dejure.org/2022,39704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,39704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Viele Mängel, viele Fristen! (IBR 2023, 130)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Da die mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten Ersatzvornahmekosten bereits entstanden sind, ist ein möglicher Schadensersatzanspruch (anders als bei dem Hilfsbegehren auf Schadensersatz in Bezug auf den Klageantrag zu 2., dem ein Vorschussbegehren zu Grunde liegt) jedenfalls nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 2018, 1463 ), was das Landgericht aber ohnehin mangels Prüfung nicht erwogen hat.

    Da die geltend gemachten Ersatzvornahmekosten bereits entstanden sind, ist ein möglicher Schadensersatzanspruch (anders als bei dem Hilfsbegehren auf Schadensersatz in Bezug auf den Klageantrag zu 2., dem ein Vorschussbegehren zu Grunde liegt) auch nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 2018, 1463 ).

    bb) Das Hilfsbegehren auf Schadensersatz in Bezug auf den Klageantrag zu 2. hätte jedoch - sofern es darauf ankommen sollte - keinen Erfolg, da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Geltendmachung fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 2018, 1463 ); um solche fiktiven Kosten handelt es sich bei dem Kostenvorschussanspruch.

  • KG, 19.02.2019 - 21 U 40/18

    Vorschussprozess für Mängelbeseitigungskosten gegen den Bauträger einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sei nicht erkennbar, dass eine solche Voraussetzung verlangt werde; im Gegenteil gehe aus Entscheidungen des KG (NZBau 2019, 507 ) und des OLG Celle (Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19 = BeckRS 2020, 51341) hervor, dass die Fristsetzung schon zur Vorbereitung des Abrechnungsverhältnisses erfolgen müsse.

    Das KG (NZBau 2019, 507 ) und das OLG Celle (Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19 = BeckRS 2020, 51341) verlangen im Gegenteil sogar, dass die Nachfrist vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses und gerade nicht erst nach diesem Zeitpunkt gesetzt worden sein muss.

  • OLG Celle, 06.02.2020 - 8 U 133/19

    Vertrag in Abrechnungsverhältnis übergegangen: Keine Mängelansprüche ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sei nicht erkennbar, dass eine solche Voraussetzung verlangt werde; im Gegenteil gehe aus Entscheidungen des KG (NZBau 2019, 507 ) und des OLG Celle (Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19 = BeckRS 2020, 51341) hervor, dass die Fristsetzung schon zur Vorbereitung des Abrechnungsverhältnisses erfolgen müsse.

    Das KG (NZBau 2019, 507 ) und das OLG Celle (Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19 = BeckRS 2020, 51341) verlangen im Gegenteil sogar, dass die Nachfrist vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses und gerade nicht erst nach diesem Zeitpunkt gesetzt worden sein muss.

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    In dieser Konstellation kann der Besteller nicht mehr zum (Nach-)Erfüllungsanspruch gegen den Unternehmer zurückkehren (vgl. BGH, Urteile vom 19.01.2017: BGH NJW 2017, 1607 - Anbau; BGH BauR 2017, 879 - Terrasse; BGH NJW 2017, 1604 - Fassade).

    Der Besteller hat insoweit die Wahl, ob er die Rechte aus dem Erfüllungsstadium oder aber die grundsätzlich eine Abnahme voraussetzenden Mängelrechte aus § 634 BGB geltend macht (vgl. BGH NZBau 2017, 216 ).

  • RG, 15.06.1917 - VII 46/17

    Ausschluss der Unfallversicherung wegen kriegsbedingter Unfälle

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    b) Soweit das Landgericht einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz weiterer geltend gemachter Schäden mit der Begründung verneint, dass im Werkvertragsrecht Schadensersatz nicht fiktiv berechnet werden kann (S. 29 UA) und sich insofern auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII 46/17 = NJW 2018, 1463 stützt, ist klarzustellen, dass dies nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der zitierten Entscheidung nur für einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gilt.
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Ein Übergehen von Prozessvortrag in diesem Sinn liegt vor, wenn das Gericht einen Klageantrag unberücksichtigt lässt und dadurch unter offenkundiger Missachtung des einschlägigen Prozessrechts den Kläger mit seinem Antrag und dem dazugehörigen Lebenssachverhalt nicht hört (vgl. BGH BeckRS 2020, 32460 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    bb) Dieser als ein Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs von Amts wegen zu prüfende Verfahrensfehler (vgl. BGH NJW 2004, 1876 ) ist wesentlich, denn die angefochtene Entscheidung beruht hierauf.
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10

    Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Zwar besteht grundsätzlich nicht die Verpflichtung des Tatrichters, in den Entscheidungsgründen auf jede Tatsache ausdrücklich und in allen Einzelheiten einzugehen (vgl. BGH NJW 2011, 1442 ).
  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 526/17

    Anwendbarkeit der Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    Eine richterliche Würdigung des Parteivortrags, die auf den wesentlichen Kern des Vorbringens überhaupt nicht eingeht, ist im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Vortrags (vgl. OLG München BeckRS 2018, 579 m.w.N.) und lässt auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH NJW 2015, 2125 ).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 688/22
    In dieser Konstellation kann der Besteller nicht mehr zum (Nach-)Erfüllungsanspruch gegen den Unternehmer zurückkehren (vgl. BGH, Urteile vom 19.01.2017: BGH NJW 2017, 1607 - Anbau; BGH BauR 2017, 879 - Terrasse; BGH NJW 2017, 1604 - Fassade).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht