Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der gesetzlichen Vorschriften über das Recht des Auftrages und der entgeltlichen Geschäftsbesorgung; Handeln der Bank bei der Entgegennahme von Aufträgen für Auszahlungen; Auszahlung des Geldes an den durch den Auftrag individualisierten Empfänger; Divergenzen ...
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 667 a.F.; ; BGB § 675; ; ZPO § 308 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzlich Empfängerbezeichnung maßgebend beim beleggebundenen Zahlungsverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.08.2002 - 6 O 84/02
- OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
bb) Im beleggebundenen Zahlungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto die Empfängerbezeichnung maßgebend (BGH NJW 1991, 3208).Das ist insbesondere der Fall, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist oder wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank, nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers eine Fehlbuchung ist (BGH NJW 1991, 3208, 3209).
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98
Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
Unterlässt die Empfängerbank diesen Vergleich, erwirbt sie wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch und hat den weisungswidrig verbuchten Vorschussbetrag ohne Rücksicht auf Verschulden zurückzuerstatten (BGH NJW-RR 2000, 272, 273).Es kommt danach für die Haftungsverteilung wesentlich darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in erheblich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (BGH WM 1999, 2255, 2256).
- BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94
Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
Auf die Frage, ob die Bank schuldhaft gehandelt hat, kommt es grundsätzlich nicht an (BGHZ 130, 87, 91).aa) Auf Erstattungsansprüche nach §§ 667, 675 BGB wegen fehlgegangener Überweisungs- oder Auszahlungsaufträge ist § 254 BGB entsprechend anzuwenden, wenn den Auftraggeber ein Mitverschulden trifft (BGHZ 130, 87, 95).
- OLG Nürnberg, 27.03.2002 - 12 U 2744/01
Pflichten der Empfängerbank im Überweisungsverkehr
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
Auch im Überweisungsverkehr per Datenträgeraustausch im Rahmen des so genannten EZÜ-Verfahrens hat die Empfängerbank nach dem ihr erteilten Auftrag grundsätzlich einen Kontennummern-Namensvergleich gemäß Nr. 3 Abs. 2 des EZÜ-Abkommens durchzuführen (OLG Nürnberg ZIP 2002, 1722, 1725; OLG Koblenz OLGR 2001, 62-64). - OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
Rechtstellung der Empfängerbank bei Gutschrift auf einem Konto mit nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02
Auch im Überweisungsverkehr per Datenträgeraustausch im Rahmen des so genannten EZÜ-Verfahrens hat die Empfängerbank nach dem ihr erteilten Auftrag grundsätzlich einen Kontennummern-Namensvergleich gemäß Nr. 3 Abs. 2 des EZÜ-Abkommens durchzuführen (OLG Nürnberg ZIP 2002, 1722, 1725; OLG Koblenz OLGR 2001, 62-64).
- OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03
Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren …
Die Entscheidung des OLG Koblenz vom 16.01.2004 - 8 U 1276/02 (zitiert nach juris) betrifft einen - nicht vergleichbaren - Fall, bei dem eine Verpflichtung zum Namensvergleich (dort nach dem EZÜ-Abkommen) bestand. - LG Bonn, 20.04.2007 - 3 O 407/06
Rückerstattungsanspruch aus einem Banküberweisungsauftrag und …
Denn die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs bzw. eines Schadensersatzanspruchs verstößt unter anderem dann gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags keine Interessen des Auftraggebers verletzt bzw. wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. nur OLG Köln, WM 2001, 2003 ff.; OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 ff. mwN.; WM 2004, 1233 ff., OLG Koblenz, Urteil v. 16.1.2004 - 8 U 1276/02 -, unter JURIS abrufbar; Thür.