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   OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13   

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https://dejure.org/2014,8512
OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13 (https://dejure.org/2014,8512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.01.2014 - 2 Ws 748/13 (https://dejure.org/2014,8512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 2 Ws 748/13 (https://dejure.org/2014,8512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Pflichtverteidigung: Bindungswirkung der nachträglichen Zustimmung zur gerichtlichen Pflichtverteidigerauswahl; Entpflichtung auf Wunsch des Angeklagten bei Meinungsverschiedenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Austausch eines Pflichtverteidigers; Kein Austausch ohne triftigen Grund bei in das gerichtliche Ermessen gestellter Auswahlentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13
    Darin ist jedenfalls eine nachträgliche Zustimmung zur Auswahl eines bestimmten Verteidigers zu sehen (BGH NJW 2001, 237; Senat aaO Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13
    Ihm musste keine Bedenkzeit eingeräumt werden, weil er die Auswahl eines Pflichtverteidigers ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte (vgl. Senat StV 2011, 349, zit. n. juris Rn. 16 mwN).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13
    Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeschuldigtem über das grundlegende Verteidigungskonzept führen nur dann zu einer nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses, wenn sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen (OLG Hamm, 2 Ws 296/05 v. 19.01.2006 - juris Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers;

    In einem solchen Fall muss eine für die Beiordnung sonst erforderliche Störung des Vertrauensverhältnisses ausnahmsweise nicht dargelegt werden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 1 Ws 113/16; KG, Beschluss vom 2. September 2016 - 4 Ws 125/16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 2 Ws 582/15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 1 Ws 152/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 2 Ws 748/13; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47; OLG Köln, StraFo 2008, 348; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Naumburg, StraFo 2005, 73; OLG Brandenburg StV 2001, 442; Meyer-Goßner/Schmidt, a.a.O., § 143 Rn. 5a mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 28.10.2020 - 4 Ws 639/20

    In-Lauf-Setzen der Frist für einen Antrag auf Auswechslung des

    Einer Geltendmachung dieses Rechts steht auch nicht etwa eine widerspruchslose Hinnahme der Verteidigung durch den bisher bestellten Pflichtverteidiger über einen wesentlichen Zeitraum entgegen (so die Eingrenzung durch die bisherige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. 5 StR 408/00 v. 25.10.2000 - Rn. 11 n. juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 50/11 v. 02.02.2011 - Rn. 17 n. juris; 2 Ws 748/13 v. 16.01.2014 - BeckRS 2014, 8898; OLG Dresden, Beschl. 1 Ws 66/12 v. 04.04.2012 - NStZ-RR 2012, 213; OLG Köln, Beschl. 2 Ws 469/05 v. 07.10.2005 - juris).
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