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   OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11   

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https://dejure.org/2011,6680
OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11 (https://dejure.org/2011,6680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 Ws 427/11 (https://dejure.org/2011,6680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 Ws 427/11 (https://dejure.org/2011,6680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Örtliche Zuständigkeit, Tatort

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 StGB, § 30 StGB
    Örtliche Zuständigkeit: Handlungs- und Erfolgsort bei sog. Rip-Deals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Begründung eines Handlungsorts im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB durch eine straflose Vorbereitungshandlung; Tatbestandsmäßiger Erfolg (Schaden) bei Übergabe eines Gegenstands auf Grund einer Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 9 Abs. 1; StGB § 30
    Handlungs- und Erfolgsort einer Straftat [Rip-Deal]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11
    Dabei kann offen bleiben, ob es für den Handlungsort allein darauf ankommt, wo sich der Täter körperlich aufhält (Fischer, StGB, 58. Aufl., § 9 Rn. 3; a.A. zumindest für "Kundgabedelikte" KG NJW 1999, 3500; dagegen wohl BGHSt 46, 212: Der Ort der Wahrnehmung ist der Erfolgsort).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11
    Als solche könnte sie nur tatortbegründend sein, wenn sie, weil unter § 30 StGB zu subsumieren, selbstständig mit Strafe bedroht wäre oder wenn die geplante Tat zumindest ins Versuchstadium gelangt wäre mit der Folge, dass der Anruf als mittäterschaftlicher Tatbeitrag angesehen werden könnte (siehe dazu BGHSt 39, 88).
  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11
    Dabei kann offen bleiben, ob es für den Handlungsort allein darauf ankommt, wo sich der Täter körperlich aufhält (Fischer, StGB, 58. Aufl., § 9 Rn. 3; a.A. zumindest für "Kundgabedelikte" KG NJW 1999, 3500; dagegen wohl BGHSt 46, 212: Der Ort der Wahrnehmung ist der Erfolgsort).
  • OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15

    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts

    Daraus folgt, dass nach Vollendung der Tat hinzutretende Orte, an denen die Folgen der Tat nur "spürbar werden" (vgl. dazu OLG Koblenz, wistra 2012, 39), keinen Tatort im Sinne des § 9 StGB begründen können.
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